Bezieht sich die Pendlerpauschale nur auf Autofahrten?

In der Einkommensteuererklärung kann man mit der Pendlerpauschale Autofahrten zur Arbeit absetzen. Der Pauschalbetrag von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer des einfachen Arbeitswegs gilt jedoch auch für öffentliche Verkehrsmittel, beispielsweise für Bahnfahrten.

Selbst wer zu Fuß zu seiner Arbeitsstelle geht, kann die Pauschale beantragen. Allerdings wird der Fußweg nicht so lang sein, dass viele Fußgänger es in Betracht ziehen, diesen steuerlich abzusetzen. Das Flugzeug sowie die Sammelbeförderung können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Hat man einen weiten Anreiseweg, so empfiehlt es sich, eine Zweitwohnung zu beziehen, anstatt täglich per Flug zum Büro zu reisen. Die Zweitwohnung ist steuerlich absetzbar.

Höhere Pendlerpauschale für Autofahrten mit dem eigenen PKW

In der Regel gilt die Entfernungspauschale bis zu einer maximalen Höhe von 4.500 Euro im Jahr. Ausnahmen gibt es nur bei der Benutzung eines eigenen oder überlassenen Pkws. Sonderregelungen für die Pendlerpauschale für Autofahrten gibt es auch bei Fahrgemeinschaften. Die Jahres-Höchstgrenze gilt insbesondere für öffentliche Verkehrsmittel, wie die Bahn. Hat man eine Monatskarte, so können die Kosten teilweise unter der 0,30 Euro Pauschale liegen und trotzdem erhält man die volle Pendlerpauschale. Liegt man mit den Kosten über dem Betrag, so können Belege helfen, die höheren Fahrtkosten in gewissen Teilen ebenfalls geltend zu machen.

Die Entfernungspauschale statt Kilometerpauschale

Wer tagtäglich mit dem eigenen Auto zur Arbeit fährt, weiß um die Möglichkeiten der Pendlerpauschale und schöpft diese selbstverständlich aus, um die mitunter hohen Fahrtkosten steuerlich geltend machen zu können. Menschen, die für den Weg zur Arbeitsstelle auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen oder zu Fuß gehen, sollten es ebenfalls nicht versäumen, von der Entfernungspauschale Gebrauch zu machen.

Zu Zeiten der Kilometerpauschale wurden lediglich Motorrad- und Autofahrer steuerlich begünstigt, was sich durch die Entfernungspauschale geändert hat. Die sogenannte Pendlerpauschale kann schließlich auch für Fußwege, Fahrradfahrten sowie Anfahrten mit dem Bus, der Eisenbahn, dem Boot und der Straßenbahn genutzt werden. Ein Steuerberater kann bei der Steuererklärung behilflich sein und kompetente Unterstützung beim Ausfüllen des betreffenden Formulars leisten.

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