Was sollte man bei der Einkommensteuererklärung hinsichtlich der Entfernungspauschale beachten?
In der Einkommensteuererklärung kann die Entfernungspauschale abgesetzt werden. Auszufüllen braucht man dazu nur die Anlage “N” des Steuerformulars. Zusätzliche Belege sind in der Regel nur dann erforderlich, wenn man höhere Fahrtkosten als die veranschlagte 0,30 Euro Pauschale geltend machen möchte. In unklaren Fällen meldet sich das Finanzamt, falls es weitere Unterlagen benötigt.
Zu beachten ist, dass eine Zweitwohnung nicht steuerlich absetzbar ist, wenn man die Pendlerpauschale bezieht und umgekehrt. Setzt man die Zweitwohnung bereits ab, so können jedoch wöchentliche Heimfahrten geltend gemacht werden. Auch Kosten, die infolge eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit entstanden, kann man absetzen. Instandhaltungskosten für den eigenen PKW sind die der Pauschale jedoch bereits enthalten.
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Berechnungsformel der Pendlerpauschale
Für die Einkommenssteuererklärung gibt es eine Berechnungsformel, mit deren Hilfe Pendler die jährliche Steuerminderung ausrechnen können. Es gilt: Kilometer des einfachen Arbeitswegs x 0,30 Euro x Anzahl der Arbeitstage. Im Regelfall geht man von 230 Arbeitstagen aus, bei einer Sechstagewoche können es auch 280 sein. Diese Summe ergibt den Steuerfreibetrag, die genaue Ersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Noch einfacher kann man die Minderung durch die Pendlerpauschale mit einem der zahlreichen Online-Rechner nachvollziehen.
So können Verbraucher Fahrtkosten von der Steuer absetzen
Wenn es darum geht, etwas von der Steuer abzusetzen, sind die Fahrtkosten immer ein großes Thema. Grundsätzlich hat man diesbezüglich die Wahl, ob man die tatsächlich entstandenen Kosten absetzt oder die Pauschalmethode nutzt. Gegebenenfalls sollte man sich mit seinem Steuerberater kurzschließen, welche Variante im Einzelfall zu wählen ist. Für Steuerzahler interessant ist natürlich auch, wie sie die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle von der Steuer absetzen können.
Das Finanzamt stellt für die Steuererklärung die Anlage „N“ zur Verfügung, die es auszufüllen gilt, um die Entfernungspauschale als Werbungskosten zu nutzen. Das Verkehrsmittel, die Adresse der Arbeitsstelle sowie die Zahl der im für die Einkommensteuererklärung relevanten Zeitraum abgeleisteten Arbeitstage müssen dort eingetragen werden.