Welche Dinge muss man bei einer Abfindung beachten?
Wer eine Abfindung erhält, kann keine Freibeträge mehr geltend machen, um seine Steuerlast zu senken; die Abfindung wird zum Jahresbruttogehalt addiert und ist in voller Höhe zu versteuern.
Eine Möglichkeit, die Steuerschuld zu verringern, ist die sogenannte Fünftelregelung, wobei der Abfindungsbetrag so behandelt wird, als würde er nicht in einem Jahr dem Einkommen hinzugerechnet, sondern auf fünf Jahre verteilt. Um diesen Steuervorteil nutzen zu können, muss der Arbeitgeber diesen Betrag in voller Höhe im laufenden Kalenderjahr auszahlen und im Aufhebungsvertrag entsprechend benennen.
Inhaltsverzeichnis
Verschiebung der Abfindungszahlung ins Folgejahr
Wird ein Arbeitsvertrag gegen Jahresende aufgelöst, so kann mit dem Arbeitgeber die Zahlung der Abfindung für das Folgejahr vereinbart werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer mit einem geringeren Einkommen rechnen muss; zum Beispiel, weil er für einen bestimmten Zeitraum Arbeitslosengeld bezieht.
Die Abfindung wird in diesem Fall zwar auch direkt versteuert, der Arbeitnehmer kann aber zumindest eine Steuererstattung erwarten. Das Risiko liegt bei diesem Verfahren in der Möglichkeit, dass die Arbeitslosigkeit eventuell länger andauert und der Arbeitnehmer nach Erhalt von Arbeitslosengeld I in Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wechseln muss. In diesem Fall wird das Geld in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Was muss man in Sachen Abfindung und Arbeitslosengeld beachten?
Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellt sich oftmals zunächst eine Arbeitslosigkeit ein. Dass Arbeitnehmer dann ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I geltend machen, versteht sich von selbst. Im Allgemeinen muss man in diesem Zusammenhang keine Angst haben, dass durch die Abfindung der Anspruch geschmälert wird. Wer aufgrund einer üppigen Abfindung seines bisherigen Arbeitgebers keinen Antrag auf Arbeitslosengeld stellt, begeht somit einen Fehler. In Sachen Arbeitslosengeld ist eine Abfindung folglich kein Hindernis.
Falls allerdings die Kündigungsfrist nicht eingehalten und das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wurde, ruht der Arbeitslosengeldanspruch zunächst. Ist in der Abfindung Arbeitsentgelt enthalten, wird vorerst kein Arbeitslosengeld I gezahlt. Diese Ruhephase dauert bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist beziehungsweise maximal ein Jahr an. Die Höhe der Abfindung, die Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie das Alter des Arbeitnehmers am Ende des Arbeitsverhältnisses haben aber mitunter Einfluss auf die Zeit des Ruhens und können diese verkürzen.
Bekommt man eine Abfindung, wenn man in Rente geht?
In den meisten Fällen dient die Abfindung nach Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses als Basis für einen beruflichen Neustart. Als Startkapital für eine Existenzgründung oder auch zur Überbrückung bis zum nächsten Job verfügt man so über einen gewissen finanziellen Puffer. Es kommt aber zuweilen auch vor, dass Arbeitnehmer/innen danach in Rente gehen. Wer sich dann auch mithilfe der Abfindung einen schönen Lebensabend bereiten möchte, muss einige Fallstricke beachten. Nicht selten sieht der betriebliche Sozialplan eine Kürzung oder Streichung der Abfindung vor, falls der Arbeitnehmer in Rente geht. Aber selbst, wenn bis zum eigentlichen Renteneintritt noch etwas Zeit vergeht und man währenddessen von der Abfindung lebt, ist zu beachten, dass die Abfindung bei der Berechnung der Rentenansprüche außen vor bleibt. Folglich verringern sich dadurch die Ansprüche aus der Altersrente. Dessen müssen sich rentennahe Arbeitnehmer/innen, denen eine Abfindung angeboten wird, bewusst sein.
Muss man die Abfindung versteuern?
Die Steuer ist ein weiterer Aspekt, der in Zusammenhang mit einer Abfindung zu betrachten ist. Zuweilen gehen Arbeitnehmer/innen, die aus dem Betrieb ausscheiden und sich mit dem einstigen Arbeitgeber auf eine Abfindung geeinigt haben, davon aus, diese sei steuerfrei. Dem ist aber keineswegs so, denn dabei handelt es sich um Einkünfte, die ebenso wie das regelmäßige Arbeitseinkommen zu versteuern sind. Da es sich bei der Abfindung um einen nicht unerheblichen Betrag handeln kann, ist die Steuer hier ein besonders großes Ärgernis. Online-Rechner helfen, die zu erwartende Steuerlast zu ermitteln. Neben der Abfindungshöhe sind auch die Lohnsteuerklasse sowie das Bruttoeinkommen im betreffenden Jahr ausschlaggebend. Diese Zahlen sollte man zur Hand haben, wenn man sich ein erstes Bild von der Versteuerung der Abfindung machen möchte.