Haftung bei Falschberatung der Banken
In den Medien wird immer wieder darüber berichtet, dass Kapitalanleger von ihrer Bank falsch beraten wurden. Das kann fatale Folgen haben, die nicht selten den finanziellen Ruin des Anlegers nach sich ziehen. In der nahen Vergangenheit waren es hier beispielsweise die Senioren, denen dazu geraten wurde, in Schiffsfonds mit langer Laufzeit zu investieren. Unbedarft und mit dem Vertrauen zum Anlagenberater der Bank unterschrieben viele, ohne zu überlegen. Die Angehörigen der Senioren gingen jedoch schnell auf die Barrikaden, da die meisten Kapitalanleger die Auszahlung des hier angesparten Kapitals gar nicht mehr erleben werden, da die Fonds eine Laufzeit von bis zu dreißig Jahren haben.
Gibt es Schadensersatz bei Falschberatung durch die Bank?
Wer haftet jetzt für solche oder ähnliche zweifelhaften Beratungen? Die Banker sind sich in den meisten Fällen keiner Schuld bewusst, da sie stets darauf hinweisen, den Anleger im Vorfeld über alle Details zum Vertrag aufgeklärt zu haben. Immer mehr Kapitalanleger, die von ihrer Bank vermeintlich falsch beraten wurden, wollen Schadensersatz geltend machen und reichen eine Klage ein. Ob das jedoch immer Erfolg haben wird ist fraglich, denn die Banken verweisen stets auf die Informationen, die sie dem Kunden vor Vertragsabschluss haben zukommen lassen. So steht vermutlich Aussage gegen Aussage und der Kapitalanleger muss beweisen, dass er falsch beraten wurde.
Auch Richter, die mit diesen Klagen betraut werden, urteilen nicht immer zugunsten der Kapitalanleger, da auch sie vielfach der Meinung sind, als mündiger Bürger müsse man Kapitalanlagen vorab auch selbst prüfen, beispielsweise durch einen Festgeldkonto Vergleich, und sich nicht nur auf die Empfehlungen der Banker verlassen. So wird in den meisten Fällen am Ende der Anleger die Rechnung zu tragen haben, sprich, selbst dafür haften müssen.