Lohnen Rechtsschutzversicherungen
Viele Menschen schrecken davor zurück, einen Rechtsanwalt einzuschalten oder Klage bei Gericht zu erheben, weil sie sich vor den drohenden Kosten fürchten. Doch in diesem Fall kann eine Rechtsschutzversicherung Abhilfe schaffen, denn im Idealfall übernimmt diese Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten für die Versicherten. Ob das letztendlich aber wirklich so ist, dazu muss man wissen, dass es grundsätzlich verschiedene Arten der Rechtsschutzversicherung gibt, die alle jeweils einen andren Bereich des täglichen Lebens abdecken. Diese verschiedenen Arten der Rechtsschutzversicherungen lassen sich selbstverständlich auch miteinander kombinieren, d. h., dass bestenfalls noch vor Versicherungsabschluss gut überlegt werden sollte, gegen welche rechtlichen Belange man sich absichern möchte. Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung steigen entsprechend mit deren Leistungsumfang.
Wer beispielsweise häufig Auto fährt, der kann sich gegen rechtliche Belange absichern, die den Verkehrsrechtsschutz betreffen. Hat man hingegen einen problematischen Vorgesetzten, dann kann sich der Abschluss einer Berufsrechtschutzversicherung lohnen.
Diese Bausteine der Rechtsschutzversicherung lassen sich auf unterschiedliche Art und Weise miteinander kombinieren. Lohnenswert ist es hier zu wissen, dass einzelne Bausteine meist teurer sind als so genannte Paketlösungen. Und will man dafür sorgen, dass der Partner und die Kinder gleich mit abgesichert sind, so lohnt sich in jedem Fall der Abschluss einer Familienversicherung. Günstigere Beiträge zur Rechtsschutzversicherung kann man erreichen, indem man eine geringe Selbstbeteiligung mit einkalkuliert. Und auch Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes können von niedrigeren Beiträgen profitieren. Mit höheren Beiträgen hingegen müssen Selbstständige rechnen.
Welche Leistungen von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden
Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte man in jedem Fall bedenken, dass nicht jeder Versicherungsfall mit solch einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist. Generell von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind in der Regel juristische Auseinandersetzungen mit der eigenen Rechtsschutzversicherung, der mitversicherten Personen untereinander und mit dem Versicherungsnehmer selbst. Aber auch wenn es sich um eine vorsätzlich begangene Straftat handelt, greift die Rechtsschutzversicherung nicht. Ebenfalls nicht im Leistungskatalog sind Spiel- und Wettverträge, Spekulationsgeschäfte, Baurecht und Gesellschaftsrecht. Und noch ein Bereich wird von kaum einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt, obwohl hier wohl der Bedarf am größten wäre. Die Rede ist vom Familienrecht und hier im Speziellen von Scheidungsangelegenheiten. Zudem behalten sich Rechtsschutzversicherungen eine Art Wartezeit von drei Monaten vor und nur Streitigkeiten, die nach dieser Wartezeit auftreten, werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Es lohnt sich also nicht erst eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, wenn schon Ärger ins Haus steht. Hier gibt es allerdings Ausnahmen beim Verkehrsrechtsschutz, über die man sich aber vor Vertragsunterzeichnung gut informieren sollte. Und zusätzlich gilt es zu beachten, dass Streitigkeiten, die von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg haben, ebenfalls nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein kann, wenn die Grundsicherung schon besteht und man sich als Versicherungsnehmer darüber im Klaren ist, welche Bereiche des täglichen Lebens mit der Versicherung abgedeckt werden sollen. Steht hingegen eine Scheidung ins Haus und man hat Angst vor den finanziellen Belastungen, dann nützt eine Rechtsschutzversicherung gar nichts. In diesem Fall lässt sich nur noch Prozesskostenhilfe beantragen.