Was besagt das Dolmetscherrecht?
In der Regel reicht es nicht aus, einen Dolmetscher zu beauftragen für Juristische Übersetzungen. Meist wird hier ein beeidigter Dolmetscher benötigt. Im Gegensatz zum Übersetzer überträgt der Dolmetscher einen gesprochenen Text mündlich von der Ausgangssprache in die Zielsprache. Das kann auch mit Hilfe der Gebärdensprache geschehen.
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Dolmetscher ist keine geschützte Berufsbezeichnung
Derzeit sind weder in Deutschland noch in Österreich die Berufsbezeichnungen Dolmetscher oder Konferenzdolmetscher gesetzlich geschützt. Das heißt im Klartext, dass sich jeder als Dolmetscher bezeichnen kann, ohne zuvor eine entsprechende Prüfung abgelegt zu haben. Allerdings ist dies nicht in allen Bereichen so, denn die Bezeichnung Dolmetscher in Bezug auf bestimmte Abschlüsse oder Zulassungen ist durchaus geschützt. So darf sich nur derjenige so nennen, der auch den Titel oder die Zulassung „Diplom Dolmetscher“ oder „öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher“ erworben hat. Da die meisten deutschen Gerichte und Behörden nicht über einen eigenen Dolmetscherdienst verfügen, wird bei Bedarf auf bestimmte Gerichtsdolmetscher zurückgegriffen, die entweder bei einem externen Büro angestellt sind oder als freier Dolmetscher auf selbstständiger Basis arbeiten. Wer bei Gericht übersetzen will, muss in der Regel beeidigt sein. Diese allgemeine Beeidigung oder die öffentliche Bestellung von Dolmetschern ist nicht bundeseinheitlich geregelt, so dass dies länderspezifischen Anforderungen unterliegt. So gibt es etwa ein Dolmetscherrecht Berlin, ein Dolmetscherrecht Brandenburg oder eben auch ein Dolmetscherrecht Hessen.
Keine einheitlichen Regelungen
Da es sich bei Dolmetscher nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt, haben die Dolmetscher, die diese Arbeit als Hauptberuf ausüben, meist sehr unterschiedliche Ausbildungsabschlüsse. Es ist sogar von Vorteil, wenn sie neben der perfekten Beherrschung der Ausgangs- und Zielsprachen noch eine Spezialisierung vorweisen können und sich auf dieser Ebene ständig weiterbilden. Hat ein Dolmetscher den Zusatz „öffentliche bestellt“ oder „allgemein beeidigt“ kann man zumindest davon ausgehen, dass der geforderte Qualitätsstandard, der bei Behörden oder bei Gericht gefordert wird, gesichert ist.