Kein Erbrecht ohne Testament?

Viele Menschen machen sich heute schon Gedanken darum, was eigentlich mit dem angehäuften Vermögen nach dem eigenen Tod geschehen wird. Dies ist immer auch sehr sinnvoll, denn wie die Erfahrung zeigt, gibt es häufig Streit um das Erbe. Wer dies vermeiden will, der kümmert sich schon zu Lebzeiten um ein entsprechendes Testament, in welchem geregelt ist, wie der Nachlass verteilt werden soll. Ansonsten greift die gesetzliche Erbfolge, welche vielen Menschen zunächst einmal nicht ganz genau bekannt ist.

Manch einer glaubt auch heute noch, dass es ohne das Testament kein Erbrecht gibt, doch das ist natürlich nicht richtig. Immer dann, wenn es kein Testament gibt, greift das gesetzliche Erbrecht in Deutschland. Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, zu finden und kann dort auch detailliert und im Originalwortlaut nachgelesen werden. Wer sich für einen ersten Überblick interessiert, der kann sich auf www.erbrecht-heute.de informieren.

Das gesetzliche Erbrecht sieht eine bestimmte Erbenfolge vor, die sich an der Erbenordnung orientiert. Demzufolge stehen die Kinder in der ersten Erbenordnung, die Eltern in der zweiten Erbenordnung. Nur Verwandte sind in dieser Erbenfolge zu finden, denn das Gesetz geht davon aus, dass ein Verstorbener nur seine nächsten Verwandten mit Vermögen bedenken wollte. Wer dies nicht möchte, der kommt um ein Testament nicht umhin. Wer allerdings gar nichts zu vererben hat oder aber meint, dass es nur wenig Vermögen aufzuteilen gibt, der kann sich sicherlich auf das gesetzliche Erbrecht stützen. Sinnvoll ist es dennoch, mit den Erben zu klären, dass es kein Testament gibt und wie die gesetzliche Regelung aussieht. Informationen darüber können auf www.erbrecht-heute.de nachgelesen werden. Für die meisten Menschen ist es nämlich nach wie vor das Wichtigste, dass auch über den Tod hinaus Frieden in der Familie herrscht. Um das zu erreichen, kann es manchmal unerlässlich sein, ein Testament zu erstellen.

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