Mustervorlagen für das Testament
Verständlicherweise gehört das Beschäftigen mit dem eigenen Tod nicht gerade zu den Lieblingsbeschäftigungen der meisten Menschen. Doch dank des Word Wide Web wird es zunehmend einfacher, Informationen einzuholen, ohne sich in einem persönlichen Gespräch dem Thema Tod stellen zu müssen. Sogar Muster und Vorlagen zu Testamenten gibt es vielfacher Ausfertigung. Doch bevor man anfängt, ein Testament nach Mustern und Vorlagen zu verfassen, ist es wichtig, zu wissen, auf was es bei einem Testament-Muster ankommt.
Im juristischen Bereich wird das Testament gerne auch “letztwillige Verfügung” genannt diese Bezeichnung spiegelt den eigentlichen Sinn eines Testamentes wieder: Den letzten eigenen Willen schriftlich festzuhalten und somit eine Verfügung zu treffen, die bis nach dem eigenen Tod ihre Wirksamkeit behält. Die Regelungen zum Testament findet man in § 1937 BGB. Um ein Testament aufsetzen zu können, muss man sich zwischen zwei Formen entscheiden. Das öffentliche Testament (§ 2231 Nr. 1 BGB) wird zur Niederschrift bei einem Notar errichtet. Der letzte Wille des Erblassers wird niedergeschrieben und der Notar wird ihn bis zum Todesfall verwahren. Das eigenhändige Testament (§ 2231 Nr. 1 BGB) kann jeder volljährige, zurechnungsfähige, geschäftsfähige Mensch errichten. Hierfür wird kein Notar benötigt, sondern der letzte Wille wird eigenhändig verfasst und niedergeschrieben. Dabei sind einige Punkte jedoch dringend zu beachten.
Laut § 2247 Nr. 2 BGB muss das eigenhändige Testament vom Erblasser persönlich mit eigener Hand geschrieben sein. Es genügt nicht, einen Ausdruck oder ein von einer anderen Person geschriebenes Schriftstück zu unterzeichnen. Wird auch nur ein kleiner Teil des Testamentes von jemand anderem als dem Erblasser geschrieben, ist es hiermit komplett unwirksam und die Regelungen sind nichtig. Weiter müssen unbedingt der Ort und das Datum der Testamentserrichtung vermerkt sein und die Unterschrift muss Vor- und Nachname enthalten. Bei der Auswahl des Musters ist also darauf zu achten, um welche Form des Testamentes es sich handeln soll. Eine Vorlage für ein eigenhändiges Testament, welches nur unterschrieben werden muss, darf es also nicht geben. Im Testament selbst darf der Erblasser im Grunde niederschreiben, was er möchte. Ob er dabei die rechtliche Erbfolge abändern will oder gar ganz außer Kraft setzen will, bleibt vollkommen ihm überlassen. Wichtig ist lediglich, dass alle Vermögenswerte klar und eindeutig benannt werden, so wird späterer Streit um ungenau benannte Vermögenswerte vermieden. Auch Vermächtnisse und Erbfälle unter Auflagen sind möglich. Hierbei sollte man jedoch daran denken, von Zeit zu Zeit das verfasste Testament zu überprüfen und zu schauen, ob die gemachten Auflagen noch aktuell sind. Denn im Falle des Todes gilt ausschließlich das Testament mit dem jüngsten Datum, sprich das zuletzt verfasste Testament.