Wie ist der Kündigungsschutz in Deutschland geregelt?
Kündigungsschutz ist ein weites Feld. Zunächst sollte ein Arbeitnehmer wissen, dass der Gesetzgeber nur bestimmte Kündigungsgründe normiert hat. Denn das Arbeitsrecht sieht vor, dass nur personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Außerdem muss bei der Kündigung mehrerer Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung ein normiertes Auswahlverfahren durchgeführt werden, das an bestimmte Regeln gebunden ist. Hier spielen Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten oder der Grad der Behinderung eine Rolle.
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Korrekte Kündigung
Auch die Kündigungsart ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. So hat im Fall einer verhaltensbedingten Kündigung eine schriftliche Abmahnung zu erfolgen. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Arbeitgeber sich durch die Kündigung vor weiterem Fehlverhalten schützen möchte und dass es sich nicht um eine Sanktion handelt. Deshalb sind Arbeitgeber verpflichtet bei Fehlverhalten den Mitarbeiter schriftlich auf seinen Fehler aufmerksam zu machen und können erst dann eine Kündigung aussprechen. Ob sich der Arbeitnehmer ein weiteres Mal falsch verhält, muss der Wiederholungsfall zeigen.
Bei personenbedingten Kündigungen ist es oft der Gesundheitszustand, der den Ausschlag gibt. Lange Fehlzeiten und eine begründete negative Prognose müssen nachgewiesen werden. Erst dann ist das Aussprechen einer Kündigung bei Mitarbeitern mit längerer Betriebszugehörigkeit zulässig. Auch betriebsbedingte Kündigungen können nur ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer eine entsprechende unternehmerische Entscheidung darlegen kann, die diese begründet. Der Arbeitnehmer kann sich eventuell durch eine Kündigungsschutzklage wehren.
Rat beim Fachanwalt
In all diesen Fällen empfiehlt es sich für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer im Zweifelsfall den Rat von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einzuholen. Denn zum einen sind Mobbing oder Schikanen in vielen Betrieben immer wieder der Grund für Entlassungen oder freiwillige Kündigungen. In anderen Fällen bedienen sich Arbeitnehmer geschickt ihrer Rechte, um durch das Vortäuschen von Krankheiten in Genuss eines bezahlten Urlaubs zu kommen. Sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sollten sich also schützen und den Gang zum Anwalt nicht scheuen.
Denn der Verlust eines Arbeitsplatzes durch Kündigung hat heute meist schwerwiegende Konsequenzen und kann sich bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz als äußerst hinderlich erweisen.