Was besagt die Schulordnung an Gymnasien in Bayern?
Die Schulordnung an Gymnasien in Bayern ist sehr umfangreich. Sie reguliert den Schulbetrieb an öffentlichen Gymnasien, an Abendgymnasien und Kollegs, aber auch an staatlich anerkannten Ersatzschulen, die den Charakter einer öffentlichen Schule haben. Laut der Schulordnung gibt es Ministerialbeauftragte, die vom Staatsministerium für Unterricht und Kultur bestimmte Aufgaben zu erfüllen haben. Die Ministerialbeauftragten sollen die Schulen beraten und unterstützen, ihre Eigenverantwortung stärken und bei Konfliktfällen beratend zur Seite stehen.
Im Teil zwei – der Schulordnung an Gymnasien in Bayern wird das Zusammenspiel zwischen den Schülern, den Schulleitern und Lehrkräften geregelt. Einen hohen Stellenwert hat dabei die Eigenverantwortung. Im Rahmen eines Modellversuches können innerhalb der Schulgemeinschaft Maßnahmen beschlossen werden, die von einzelnen Bestimmungen der Schulordnung abweichen. Die Gesamtverantwortung liegt bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Schulleiter tragen die gesamte pädagogische, organisatorische und rechtliche Verantwortung. Sie üben das Hausrecht auf der Schulanlage aus und können, unter Mitwirkung der Personalvertretung, der Aufwandsträger und des Schulforums eine neue Hausordnung erlassen.
Die Schulordnung regelt sämtliche Belange des Schulalltages
In der Schulordnung der Gymnasien in Bayern ist auch der Umgang mit statistischen Daten geregelt. Sämtliche Daten, die für den Aufwandsträger im Rahmen seiner Aufgaben wichtig sind, darf er ohne Genehmigung verwerten. Sollen Daten erhoben werden, die nicht nur schulintern sind, muss dazu das Staatsministerium seine Genehmigung erteilen. Ein wichtiges Gremium für einen reibungslosen Schulablauf ist die Lehrerkonferenz. Sie kann mit Zustimmung des Schulleiters über den kompletten Schulablauf bestimmen oder Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Schule einlegen.
Ausgenommen davon sind Aufsichtsbeschwerden gegen die Schule oder Dienstaufsichtsbeschwerden. Selbstverständlich sind die Sitzungen der Lehrerkonferenz nicht öffentlich. Um einen regelmäßigen Unterricht zu gewährleisten, müssen sie außerhalb der Unterrichtszeiten durchgeführt werden. Die Schulordnung an Gymnasien in Bayern bestimmt maßgeblich über die Qualität des Unterrichtes. Sie hat einen Einfluss auf den gesamten Schulablauf und kann bei Bedarf vom Schulleiter neu verfasst werden.
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