Datenschutzrecht Ratgeber
Noch bevor man sich mit den juristischen Grundlagen des Datenschutzrechts befasst, sollte man sich mit dem Begriff Datenschutz auseinandersetzen und erörtern, was darunter zu verstehen ist. Der allgemeinen Definition folgend lässt sich dieser als Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung beschreiben. Darüber hinaus soll der Datenschutz zudem die Persönlichkeitsrechte in Zusammenhang mit der Datenverarbeitung schützen und zugleich einen Schutz vor Missbräuchen entsprechender Daten bieten. Der Schutz der Privatsphäre ist ein hohes Gut, das somit unter anderem auch mithilfe des Datenschutzes geschützt werden soll.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Datenschutz?
In Zeiten zunehmender Digitalisierung und moderner Technologien hinterlassen Menschen immer mehr virtuelle Spuren, die sich zuweilen zu einem umfassenden Persönlichkeitsprofil zusammenfügen lassen. Der Weg zum gläsernen Menschen scheint somit nicht mehr weit zu sein. Der Datenschutz schiebt dem einen Riegel vor und verteidigt die Privatsphäre im virtuellen Raum. Sinn und Zweck des Datenschutzrechts ist es somit, das ungleiche Machtverhältnis zwischen einzelnen Personen und Organisationen hinsichtlich des Datenschutzes zu reglementieren.
Datenschutz und Datensicherheit im Internet
Datenschutz und Datensicherheit im Internet sind demnach große Herausforderungen, denen die digitale Gesellschaft adäquat begegnen muss. Das Surfen im Internet ist für die meisten Menschen heutzutage eine absolute Selbstverständlich und gehört zum alltäglichen Leben. Per Smartphone, Notebook, Tablet PC und Desktop-Computer ist man heute nahezu immer und überall online, um Informationen zu recherchieren, einzukaufen oder zu kommunizieren. Die im Zuge dessen entstehenden Daten werden zuweilen als digitales Gold bezeichnet und werden beispielsweise von vielen Unternehmen zu Werbezwecken genutzt. Zielgerichtete Werbeeinblendungen sind unter anderem die Folge. Aber auch Kriminelle bedienen sich vielfach an den Daten, so dass Identitätsdiebstähle, Phishing und andere Methoden leider keine Seltenheit mehr sind.
Um sich selbst zu schützen, sollte man als Nutzer größten Wert auf Datensicherheit im Internet legen und persönliche Daten ausschließlich auf absolut vertrauenswürdigen Seiten angeben. Darüber hinaus sollte man eine aktuelle Virenschutzsoftware verwenden.
Was ist eine Datenschutzerklärung?
Vielfach fragt man sich natürlich, wie man die Seriosität eines Online-Anbieters hinsichtlich des Datenschutzes beurteilen kann. Dies ist alles andere als leicht und zuweilen sogar vollkommen unmöglich, schließlich herrscht im World Wide Web eine gewisse Anonymität vor. Man steht dem anderen nicht gegenüber, sondern kann lediglich die Website besuchen. In Sachen Datenschutz sollte man dort nach einer Datenschutzerklärung Ausschau halten. Seriöse Online-Anbieter veröffentlichen eine Datenschutzerklärung, die im Englischen als Privacy Policy bezeichnet wird. Darin geben Organisationen Auskunft über ihre Bestrebungen zum Datenschutz. So kann man der Datenschutzerklärung entnehmen, welche personenbezogenen Daten erhoben werden. Weiterhin geht es darum, welche Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer ergriffen werden.
Aus der Datenschutzerklärung geht demnach hervor, ob und in welchem Umfang Daten gesammelt werden. Weiterhin ist die Weitergabe der Daten an Dritte ein zentrales Thema. Wer auf seine Datensicherheit im Internet bedacht ist, sollte somit stets zuerst einen Blick in die Datenschutzerklärung eines Dienstanbieters werfen, um festzustellen, ob die Vorgehensweise mit den persönlichen Anforderungen an den Datenschutz vereinbar sind.
Was regelt die EU-Datenschutzrichtlinie?
All diejenigen, die sich intensiver mit dem Datenschutzrecht befassen, wissen, dass nationale Vorschriften allein hier längst nicht mehr ausreichen. Unter anderem gibt es eine EU-Datenschutzrichtlinie, die den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr regelt. Die Richtlinie 95/46/EG wurde unlängst durch die Datenschutz-Grundverordnung abgelöst, die folglich die neue EU-Datenschutzrichtlinie darstellt. Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz EU-DSGVO, sorgt für eine europaweit einheitliche Basis für den Datenschutz. Ein wesentlicher Aspekt, der auch in den Medien große Beachtung fand, ist das Recht auf Vergessenwerden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass digitale Informationen, die personenbezogene Daten umfassen, nicht dauerhaft verfügbar sind. In der Datenschutz-Grundverordnung der EU kommt dieses Recht als Recht auf Löschung in Artikel 17 zum Ausdruck.
Wie wird der Datenschutz kontrolliert?
Dass der Datenschutz wichtig ist, steht vollkommen außer Frage und ergibt sich schon allein durch die immer weiter fortschreitende Digitalisierung. Unterschiedlichste Gesetze regeln den Datenschutz und schaffen so die Basis für den Schutz der Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung. Man fragt sich aber mitunter, wie die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen kontrolliert wird. Im öffentlichen Bereich wird die Datenschutzkontrolle folgendermaßen geregelt:
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz
- Landesbeauftragte für den Datenschutz
- besondere Datenschutzbeauftragte bei Stiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz schreibt für die Kontrolle in Unternehmen ab einer bestimmten Größe einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor. Dieser kann intern als Mitarbeiter in Erscheinung treten oder auch extern engagiert werden.
Der Datenschutz in Deutschland ist viel größer, als es manchmal den Anschein hat. In erster Linie richtet sich der Datenschutz nach den Grundlagen im Bundesdatenschutzgesetz, dem BDSG. Dieses Gesetz legt das Mindestmaß an rechtlichem Datenschutz fest. Zusätzlich zum BDSG gibt es allerdings auch verschiedene Regelungen für unterschiedliche Bereiche, die den Datenschutz für Verbraucher stärken sollen. Die nationalen Regelungen zum Datenschutz sind aber nur die eine Seite der Medaille. Datenschutz ist schon längst international geworden, und so steht das europäische Recht über den nationalen Regelungen. Das BDSG ist so ausgelegt, dass es die europäischen Richtlinien im nationalen Recht umsetzt.
Vorschriften, die in den Rechten verankert sind
Einige Grundsätze und Vorschriften zum Datenschutz finden in einigen anderen Gesetzen Eingang. Dazu gehören zum Beispiel das Telemediengesetz und das Telekommunikationsgesetz. In diesem Gesetz werden sämtliche elektronische Informations- und Kommunikationsdienste geregelt. Das Gesetz hat für alle Anbieter und öffentliche Stellen Gültigkeit. Dabei spielte es keine Rolle, ob für die Nutzung der Dienste ein Entgelt erhoben wird oder nicht. Sogar die Kirchen unterliegen dem Datenschutz. Allerdings haben sie eigene kirchliche Datenschutzregelungen, die natürlich mit dem BDSG vergleichbar sind.
Trotzdem gibt es ein paar gravierende Unterschiede und die evangelische Kirche hat andere Vorschriften als die katholische Kirche. Auch wenn der Datenschutz in Deutschland sehr weit reicht, kann er die Verbraucher nicht von ihrer Eigenverantwortung entbinden. Gerade in sozialen Netzwerken wird immer wieder deutlich, dass die Nutzer freiwillig auf ihre Rechte verzichten und Daten von sich preisgeben, die eigentlich niemanden etwas angehen. Datenschutz beginnt genau dort, wo Anwender Daten von sich bekannt geben.