Der Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Religionsfreiheit von Christen am Arbeitsplatz
Am 16.01.2013 fiel in Straßburg ein Urteil, das Christen in ihrer Religionsfreiheit am Arbeitsplatz bestärkt. Konkret wurden zwar Klagen aus Großbritannien eingereicht, doch das Urteil hat für alle 47 Staaten Bedeutung, in denen die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet wurde.
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Das Kreuz darf sichtbar getragen werden
Eine Engländerin, die bei einer britischen Airline beschäftigt ist, hatte geklagt, weil ihr Arbeitgeber ihr verboten hatte, ein Kreuz sichtbar über der Uniform zu tragen. Sie und drei andere Kläger bekamen vor dem Gerichtshof für Menschenrecht in Strassburg Recht, denn die Richter entschieden, dass ein Arbeitgeber das sichtbare Tragen oder Aufhängen von Kreuzen am Arbeitsplatz nicht generell verbieten darf. Für Christen gibt es zwar keine Pflicht, das Kreuz zu tragen, doch die Richter waren der Meinung, dass die Religionsfreiheit auch am Arbeitsplatz gewährleistet sein muss und das einheitliche Bild, das mit Uniformen erzielt werden soll, nicht durch ein Kreuz gestört wird. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wie beispielsweise in der Pflege. Dort könnten verwirrte, kranke Menschen an der Kette ziehen und sie könnte auch in offene Wunden ragen. Daher kann das Tragen eines Kreuzes an bestimmten Arbeitsplätzen aus Sicherheits- und Hygienegründen auch weiterhin untersagt werden. Wer sein Recht auf Religionsfreiheit in Postern ausdrücken möchte und sein Büro mit einem Bild oder Poster mit christlichen Motiven schmücken will, muss sich allerdings nach wie vor mit seinem Arbeitgeber absprechen, wobei diese in der Regel keine Einwände haben, da nur anstößige Motive auf Ablehnung stoßen und die Religionsfreiheit auch in Büroräumen mit Publikumsverkehr nicht eingeschränkt wird.
Viele Kollegen und Arbeitgeber wollen gefragt werden
In großen Büroräumen, wo mehrere Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz haben, gestaltet in der Regel jeder selbst seinen Platz, doch die Raumgestaltung sollte nach Absprache erfolgen. Christen, die ein Kreuz aufhängen oder eine Wand mit einem Poster mit christlichen Motiven schmücken wollen, sollten daher vorher fragen, ob die Kollegen und der Chef damit einverstanden sind. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und die angenehme Atmosphäre am Arbeitsplatz bleibt für alle erhalten.
Bildquelle: ubrsma; flickr