Diese Änderungen sind für das neue Unterhaltsrecht geplant
Scheidungswillige Paare müssen sich für die Zukunft auf einige Änderungen im Unterhaltsrecht gefasst machen. So soll zum Beispiel die Dauer der Ehe eine größere Rolle spielen, wenn es um die Höhe der Zahlungen geht. Damit soll verhindert werden, dass Hausfrauen nach einer langen Ehe zu einem Sozialfall werden. In einem Interview gegenüber der „Welt am Sonntag“ erklärte die Rechtsexpertin der Union, Ute Granold, dass es nicht sein kann, dass Frauen, die vor vielen Jahren geheiratet haben, nach einer Scheidung ins Bodenlose fallen.
Mit ihrer Gesetzesänderung reagiert die Regierung endlich auf die Kritik an der geltenden Reform des Unterhaltsrechts. Diese Reform besteht seit fünf Jahren und legt fest, dass nach einer Scheidung jeder der Partner für seinen Lebensunterhalt weitestgehend selber verantwortlich ist. Vor allem für Frauen, die sich viele Jahre um Kinder und Haushalt gekümmert haben, bedeuteten diese Reformen eine deutliche Verschlechterung ihrer Lebensumstände.
Individuelle Regelungen
Die Benachteiligung der Frauen soll im neuen Gesetzentwurf wieder geändert werden. Die Gerichte sollen einen Unterhaltsanspruch nicht mehr begrenzen können. In dem Bericht in der „Welt am Sonntag“ heißt es, dass vor allem die Befristung oder Begrenzung der Unterhaltsansprüche unzulässig ist, wenn die Ehe von sehr langer Dauer war.
In Zukunft müssen die Gerichte auf jeden Fall in ihrem Urteil zum Unterhaltsanspruch die Dauer der Ehe berücksichtigten. Für geschiedene Frauen bedeutet das laut der „Welt am Sonntag“, dass sie mit mehr Unterhalt rechnen können, wenn sie sehr lange verheiratet waren. Wichtig ist dabei, dass die Unterhaltsansprüche nicht nach einem bestimmten Schema erfolgen sollen, sondern dass es dabei um einen fairen Interessenausgleich zwischen den ehemaligen Partnern geht.