Wie hoch ist die Einkommensteuer?
Wer in Deutschland Geld verdient, der muss auch Steuern auf sein Einkommen zahlen. Auch dann, wenn er nicht hier lebt. Das deutsche Steuersystem ist in Stufen aufgebaut, sodass nicht jeder Arbeitende gleich viel Einkommensteuer zahlen muss. Der Eingangssteuersatz, den man zahlen muss, liegt im Jahr 2010 bei 15 Prozent. Der höchste Satz liegt bei 45 Prozent. Die Einkommensteuer Höhe berechnet sich hier nach einem einfachen Prinzip: Wer wenig verdient, der zahlt niedrige Steuern, wer viel verdient, der zahlt hohe Steuern.
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So berechnet sich die Einkommensteuer Höhe
Um zu berechnen, welche Einkommensteuer Höhe man selbst hat, muss man zuerst einmal das zu versteuernde Einkommen ermitteln. Im Jahr 2010 lag der Grundfreibetrag für die Steuer bei 8.004 Euro. Wer weniger verdient, zahlt keine Steuern, wer darüber liegt, zahlt für jeden Cent, mit dem man den Freibetrag überschritten hat. Darüber hinaus senken auch Werbungs- oder Ausbildungskosten, Aufwendungen für bedürftige Verwandte und das heimische Arbeitszimmer das zu versteuernde Einkommen.
Bei Angestellten wird die Steuer direkt vom Lohn abgezogen. Die oben erwähnten Abzüge erfolgen in der Regel erst nachträglich über die Steuererklärung. Bei Selbstständigen wird die Einkommensteuer Höhe ebenfalls durch die Steuererklärung berechnet; die ermittelte Steuer wird dann einschließlich aller Freibeträge monatlich, vierteljährlich oder jährlich gezahlt.
Der Einkommensteuertarif bestimmt die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer
Durch die Aufteilung des Einkommensteuertarifs in fünf Tarifzonen erfolgt die Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland mehrstufig, so dass sich pauschal nicht sagen lässt, wie hoch die zu zahlende Einkommensteuer ausfällt. Wie viel an das Finanzamt abzuführen ist, ergibt sich somit daraus, welche Tarifzone Anwendung findet.
In § 32a EStG findet sich die juristische Basis für den Einkommensteuertarif. Demnach findet Tarifzone 1 Anwendung, wenn das zu versteuernde Einkommen pro Jahr bei maximal 8.354 Euro liegt. In einem solchen Fall wird der Grundfreibetrag nicht überschritten, so dass keine Einkommensteuer zu zahlen ist. Bei den Tarifzonen 2 und 3 spricht man von den beiden Progressionszonen, die mit einer Besteuerung von 14 bis 42 Prozent einhergehen und bei einem zu versteuernden Einkommen von 8.354 Euro bis 52.881 Euro Anwendung finden. Jahreseinkommen zwischen 52.882 Euro und 250.730 Euro fallen in die Tarifzone 4 und werden mit 42 Prozent versteuert. Darüber hinaus gehende Einkommen fallen in die Tarifzone 5 und gehen mit dem Spitzensteuersatz von 45 Prozent einher. Diese Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2014 und alleinstehende Steuerzahler. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern sind die Beträge jeweils zu verdoppeln.
Ein Blick in § 32a EStG gibt Aufschluss über die Einkommensteuertarife in Deutschland. Wie hoch die Einkommensteuer tatsächlich ist, kann man so aber jedoch noch nicht ermitteln. Zunächst stellt sich die Frage, wie hoch das zu versteuernde Einkommen ist. Dabei handelt es sich um die Einkünfte des Jahres abzüglich der Frei- und Abzugsbeträge. Zunächst muss folglich die Bemessungsgrundlage definiert werden. Die Berechnung der Einkommensteuer ist eine komplexe Angelegenheit, die viel Fachwissen erfordert. Wer sich nicht vom Steuerbescheid überraschen lassen möchte, sondern möglichst früh wissen will, wie viel Steuer voraussichtlich an das Finanzamt zu zahlen ist, sollte sich an einen Steuerberater wenden und mit diesem gemeinsam die Einkommensteuererklärung anfertigen.
Ab welcher Höhe muss Einkommensteuer gezahlt werden?
Abgesehen von der Höhe der Einkommensteuer interessiert Bürger der Bundesrepublik Deutschland natürlich auch, ab welcher Höhe sie überhaupt Einkommensteuer zahlen müssen. Die betreffende Steuerpflicht macht zwar grundsätzlich keine Ausnahmen, doch in bestimmten Fällen kommt der sogenannte Grundfreibetrag zum Tragen. Sinn und Zweck der Sonderregelung ist, das Einkommen, das zum Existenzminimum benötigt wird, nicht durch steuerliche Abzüge zu schmälern. Jeder Einkommenssteuerpflichtige kommt in den Genuss dieses Grundfreibetrags. In besonderem Maße bemerkbar macht sich dieser im Falle eines nur sehr geringen Einkommens, denn so kann es durchaus zu Situationen kommen, in denen Geringverdiener aufgrund des steuerfreien Grundfreibetrags gar keine Einkommensteuer zahlen müssen. Aus diesem Grund kommt immer wieder die Frage auf, ab welcher Höhe überhaupt Einkommensteuer gezahlt werden muss.
Pauschale Angaben zum steuerlichen Grundfreibetrag kann es nicht geben, weil dieser immer wieder angepasst wird und zudem vom Familienstand abhängt. Das Einkommensteuergesetz differenziert hier zwischen Alleinstehenden, Ehepaaren und Kindern. Beispielshaft kann hier die Situation von Alleinstehenden angeführt werden. Gemäß § 32a Absatz 1 Nummer 1 EStG liegt der Grundfreibetrag für Ledige bei 8.820 Euro. Wer im Jahr maximal 8.820 Euro als Einkommen erwirtschaftet, zahlt somit gar keine Einkommensteuer. Erst ab dieser Höhe existiert eine entsprechende Zahlungspflicht.
Wie hoch ist die Einkommensteuer für Selbständige und Freiberufler?
Arbeitnehmer müssen lediglich einen Blick auf ihre letzte Gehaltsabrechnung werfen, um in Erfahrung zu bringen, wie viel Steuer sie zahlen. Bei Selbständigen und Freiberuflern wirft die Höhe der Einkommensteuer dahingegen immer wieder Fragen auf und sorgt für Verunsicherung. Der deutsche Gesetzgeber macht hinsichtlich der Einkommensteuer keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Einkommensarten, so dass es keine Rolle spielt, ob das zu versteuernde Einkommen aus einer freiberuflichen Tätigkeit, einer beruflichen Selbständigkeit oder einer angestellten Tätigkeit als Arbeitnehmer stammt. Wie viel Einkommensteuer Freiberufler und Selbständige zahlen müssen, ergibt sich demnach aus dem jeweils geltenden Freibetrag, der Steuerklasse sowie dem Einkommen, das sich aus den erwirtschafteten Einnahmen abzüglich der Ausgaben ergibt.