Schwerbehinderung und Erbrecht

In erbrechtlichen Dingen sind die meisten Menschen nicht allzu sehr bewandert, so dass diesbezüglich oftmals große Wissenslücken bestehen. Angesichts der Komplexität des deutschen Erbrechts ist dies auch nicht verwunderlich, weshalb sich juristische Laien in Sachen Erbrecht an einen kompetenten Rechtsanwalt oder Notar wenden sollten. Als erfahrener Jurist kennt dieser die Feinheiten des deutschen Erbrechts und ist mit den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bestens vertraut. Ob es um die eigene Nachlassvorsorge oder die Erbauseinandersetzung im konkreten Erbfall geht, Notare und Rechtsanwälte sind die richtigen Ansprechpartner für künftige Erblasser und Erben. Insbesondere im Falle einer Schwerbehinderung eines Beteiligten ist es ratsam, Rat bei einem Erbrechts-Experten einzuholen.

Im Idealfall setzt sich bereits der künftige Erblasser intensiv mit dem deutschen Erbrecht auseinander und bringt in Erfahrung, inwiefern die Schwerbehinderung eines späteren Erben beachtet werden sollte. Als Mutter oder Vater eines behinderten Kindes hat man für gewöhnlich besonders große Sorge, was die Zukunft des Nachwuchses betrifft. Indem man erbrechtlich adäquat vorsorgt, kann man sein schwerbehindertes Kind zumindest finanziell absichern. Zugleich kann man im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen auch auf andere Art und Weise die Voraussetzungen für eine gesicherte Zukunft des behinderten Kindes schaffen.

Für das behinderte Kind vorsorgen

Der deutsche Gesetzgeber widmet sich im Erbrecht unter anderem auch der Nachlassvorsorge zugunsten Schwerbehinderter und schafft so eine wichtige Gesetzesgrundlage zur Absicherung betreffender Erben. Im Gegensatz zu anderen Erben bleiben diese mitunter ein Leben lang von ihren Eltern abhängig und sind aufgrund ihrer Behinderung nicht dazu in der Lage, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Solange die Eltern leben, sorgen diese naturgemäß für das Wohlergehen ihres behinderten Kindes und übernehmen auch die Finanzierung einer eventuell notwendigen Heimunterbringung. Nach dem Tod der Eltern, stellt sich im Allgemeinen die Frage, was nun aus dem behinderten Kind wird.

Das Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland springt gegebenenfalls ein und sichert unter anderem den Lebensunterhalt behinderter Personen, die dies nicht selbst bewerkstelligen können. Als Eltern will man seinen Nachwuchs aber natürlich optimal absichern. Insbesondere im Falle eines Kindes mit einer Schwerbehinderung ist man sich seiner Verantwortung bewusst und baut mitunter ein Vermögen auf, das die Zukunft des behinderten Kindes sichern soll. Ist dieses Empfänger von Sozialleistungen kann die Erbschaft mitunter an den Sozialhilfeträger fallen und kommt somit dem Kind nicht direkt zugute. Eine solche Situation ist natürlich in keinster Weise im Sinne des Erblassers und kann mithilfe eines Behindertentestaments umgangen werden.

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