Reiserecht: In diesen Punkten sollen Verbraucher in Ihren Rechten gestärkt werden
Wenn der nächste Urlaub ansteht, dann ist die Freude bereits dann groß, wenn im Reiseprospekt die ersten Bilder vom jeweiligen Urlaubsort bestaunt werden. Doch, was ist, wenn es vor Ort gar nicht so aussieht, wie im Prospekt beschrieben?
Für diese, immer häufiger auftretenden, Situationen gibt es das Reiserecht, welches die Rechte des Verbrauchers stärken kann und soll. Allerdings kann keine pauschale Aussage darüber getroffen werden, inwieweit der Reisende seine Kosten zurückerstattet bekommt. Hier wird stets im Einzelfall entschieden.
Jeder Verbraucher, der in eine derartige Situation geraten ist und Reisemängel zu beanstanden hat, sollte sich jedoch schnell kompetente Unterstützung ins Boot holen. Ein auf Reiserecht spezialisierter Anwalt beispielsweise kann individuell prüfen, ob die Reisemängel beim Reiseveranstalter beanstandet und geltend gemacht werden können oder nicht.
Ein weiterer Fall, den vermutlich ebenfalls sehr viele Reisende kennen, ist der, dass sie mit voll bepackten Koffern am Flughafen warten, um den Flug in den lang ersehnten Urlaub zu starten, am Ende jedoch keinen Platz im Flugzeug bekommen. Sprich, dass kein Platz mehr im Flugzeug frei ist, weil eine Überbuchung stattgefunden hat. Auch hier helfen Rechtsexperten, wie die der Kanzlei Narewski, kompetent weiter. Der Fachmann unterstützt bei der Klärung, ob bei Flugausfällen, Flugverspätungen oder Nichtbeförderungen eventuell Kosten erstattet werden können.
Eine Reise stornieren
Wer eine Reise bucht, der sollte zudem nicht vergessen, eventuell auch eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese ist wichtig, wenn die Reise aus irgendwelchen Gründen nicht angetreten werden kann. Die Versicherung übernimmt dann die Kostenerstattung für die zuvor gebuchten Reiseinhalte.
Es gibt jedoch auch hier Fälle, in denen die Versicherung die Rückerstattung der Reisekosten, trotz einer rechtzeitigen Stornierung der Reise, verweigert. Zumeist steht dann Aussage gegen Aussage und sowohl der Reiseveranstalter als auch der Urlauber beharren auf ihr Recht.
Erst ein kompetenter Rechtsanwalt kann nun prüfen, wer von beiden für die Kosten aufkommen muss. Kommt es zu einem Prozess vor Gericht, dann kann ein professioneller Rechtsbeistand den Verbraucher zudem entsprechend vertreten und dessen Interessen wahrnehmen.
Eine misslungene Reise sollte also nicht gleich der Anlass dafür sein, die Hoffnung aufzugeben. Ein entsprechender Rechtsbeistand kann weiterhelfen, um aus der misslungenen Reise kein finanzielles Desaster werden zu lassen.
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