Welche Daten liegen der Umsatzsteuerberechnung zugrunde?

Die Umsatzsteuer-Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Netto-Rechnungsbetrags für eine Ware oder Dienstleistung. Dieser entspricht dem Entgelt, welches der Unternehmer beim Verkauf seiner Leistung einnimmt. Bei der Kalkulation der Umsatzsteuer muss der jeweils gültige USt-Satz angewendet werden. Dabei handelt es sich entweder um den Regelsteuersatz oder um den ermäßigten Satz, der im Umsatzsteuergesetz für verschiedene Produkte und Leistungen festgelegt ist. Dort finden sich auch Regelungen für Leistungen, die komplett von der Umsatzsteuer befreit sind.

Der errechnete Umsatzsteuer-Betrag wird zum Netto-Rechnungsbetrag addiert. So ergibt sich der Brutto-Rechnungsbetrag, den der Leistungsempfänger zahlt. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Umsatzsteuer-Betrag auf der Rechnung auszuweisen, sofern es sich beim Käufer ebenfalls um einen Unternehmer handelt.
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht monatlich eine Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für verschiedene Währungen.

Umsatzsteuer Berechnung: Beispiele

Folgende Beispiele veranschaulichen die Umsatzsteuer-Berechnung:
Beispiel 1:
Regelsteuersatz 19% und Entgelt (netto) 100 Euro
Rechenweg: 100 Euro (netto) dividiert durch 100 mal 119 = 119 Euro (brutto)
Umsatzsteuerbetrag: 119 Euro (brutto) – 100 Euro (netto) = 19 Euro USt.

Beispiel 2:
Steuersatz 7% und Entgelt (netto) 100 Euro
Rechenweg: 100 Euro (netto) dividiert durch 100 mal 107 = 107 Euro (brutto)
Umsatzsteuerbetrag: 107 Euro (brutto) – 100 Euro (netto) = 7 Euro USt.

Die Umsatzsteuersätze in der Bundesrepublik Deutschland

Unternehmer müssen bei Rechnungsstellung selbstverständlich die Umsatzsteuer einkalkulieren und korrekt ausweisen. Schon bei der Preisgestaltung darf diese nicht außer Acht gelassen werden, so dass die Umsatzsteuerberechnung von großer Bedeutung für Selbständige ist. Einfache Prozentrechnung genügt, um Brutto- und Netto-Preise zu berechnen.

7 oder 19 Prozent Umsatzsteuer?

Die Tatsache, dass in der Bundesrepublik Deutschland zwei Mehrwertsteuersätze existieren, verkompliziert die Angelegenheit ein wenig. Es stellt sich unweigerlich die Frage, ob 7 oder 19 Prozent Umsatzsteuer fällig sind. Dies hängt von der Art der Leistung beziehungsweise Lieferung ab. Der allgemeine Steuersatz liegt bei 19 Prozent, während die ermäßigte Mehrwertsteuer von 7 Prozent nur für die in § 12 UStG genannten Sonderfälle gilt. Erwähnenswert sind dabei beispielsweise:

  • zahlreiche Lebensmittel
  • Personennahverkehr
  • Verwertung von Urheberrechten
  • kulturelle Angebote

Unternehmer sollten sich mit entsprechenden Fragen an einen Steuerberater wenden, der sie über die Eigenheiten der Umsatzsteuerberechnung sowie die Anwendung der unterschiedlichen Steuersätze aufklären kann. Auch das Finanzamt kann diesbezüglich Auskunft geben.

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