Kommt es zu einer MPU bei Cannabis-Konsum?

Fährt ein Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss von Cannabis, so kann dies unterschiedliche Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben. Der einmalige Konsum muss nicht zwingend zu einer MPU führen. Der Konsum von Cannabis wird aber immer an die zuständige Führerscheinstelle weitergeleitet.

Gemessen werden bei einer Blutuntersuchung der Gehalt der THC-Carbonsäure im Blut, auch THC-COOH genannt, sowie der THC-Wert. Die MPU wegen Cannabis am Steuer kann ab einer Konzentration von mehr als 1 Nanogramm (ng) THC im Blut angeordnet werden, wenn der THC-COOH Gehalt zur selben Zeit größer als 100 ng/ml, aber kleiner als 150 ng/ml ist. Bis zu diesen Maximalwerten geht man davon aus, dass es sich um gelegentlichen Konsum handelt. Liegt der THC-Wert zwischen ein und zwei ng, der THC-COOH jedoch über 150ng/ml, kommt man um die MPU wegen Cannabis nicht herum.

MPU wegen Cannabis kann nur bei völliger Drogenabstinenz bestanden werden

Wird eine MPU wegen Cannabis am Steuer angeordnet, so muss man sich einem Drogenscreening unterziehen. Dieses kann mit Hilfe von Urinkontrollen oder Haaranalysen durchgeführt werden. Der Nachweiszeitraum völliger Drogenabstinenz kann unterschiedlich sein. Er richtet sich danach, mit welchem THC-Wert man aufgefallen ist. Bei einem THC-Wert über 2ng/ml muss der Betroffene mindestens ein Jahr ohne Drogen nachweisen können.

Wann wird eine Drogen-MPU angeordnet?

In der Bundesrepublik Deutschland können mehrere Situationen dazu führen, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde eine sogenannte Drogen-MPU anordnet. Im Zuge dessen muss der Betroffene ein medizinisch-psychologisches Gutachten erstellen lassen, das über seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges urteilt. Da Drogen bewusstseinsverändernd wirken und somit direkten Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben, ist es verständlich, dass der Gesetzgeber hier Maßnahmen ergreift, um eine etwaige Wiederholungsgefahr auszuschließen.

In Zusammenhang mit einem Cannabis-Konsum geht es bei der MPU vor allem darum, ob der Fahrer seine Verkehrsteilnahme und den Konsum voneinander trennen kann. Grundsätzlich wird eine solche medizinisch-psychologische Begutachtung immer dann verlangt, wenn der betreffende Verkehrsteilnehmer seine Fahrerlaubnis wegen der Einnahme von Betäubungsmitteln, der Abhängigkeit von Betäubungsmitteln oder dem Missbrauch von psychoaktiven Arzneien verloren hat. Die Drogen-MPU soll dann klären, ob die betreffende Person weiterhin Betäubungsmittel einnimmt und eventuell eine Abhängigkeit vorliegt. Auch gelegentlicher Cannabiskonsum kann also die Fahreignung durchaus infrage stellen und daher die Anordnung einer entsprechenden Untersuchung bedingen.

Fahranfänger, die in der Probezeit eine Drogenfahrt unternehmen oder einen anderen Betäubungsmittelverstoß begehen, müssen zudem an einer Nachschulung teilnehmen, die dementsprechend behördlich angeordnet wird.

Inwiefern unterscheidet sich eine MPU bei Cannabis von einer anderen MPU?

Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass MPU gleich MPU sei und keine wesentlichen Unterschiede bestünden. Dem ist aber nicht so, denn der Grund für die Anordnung der MPU spielt im Zuge der Untersuchung eine wesentliche Rolle. Im Falle eines Drogenkonsums wird der Prüfer andere Schwerpunkte setzen als bei einer MPU wegen Alkoholmissbrauch. Aus diesem Grund macht es absolut Sinn, sich mit den Besonderheiten einer sogenannten Drogen-MPU zu befassen. Auch wenn Cannabis von vielen Konsumenten eher harmlos eingestuft wird, handelt es sich schließlich um eine Droge, die als Rauschmittel genutzt wird. Ein Drogenkonsum kann dementsprechend Anlass zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung geben.

Worauf sollte man bei einer MPU wegen Cannabis ganz besonders achten?

Die allgemein hohe Durchfallquote bei der MPU schürt nicht selten Ängste und lässt Betroffene von vornherein befürchten, dass sie das Ganze nicht bestehen. Eine solide Vorbereitung ist daher das A und O. Im Zuge dessen sollte in besonderem Maße auf die Besonderheiten einer MPU wegen Cannabis eingegangen werden, sofern dies im Einzelfall relevant ist. Betroffene, die ihren Führerschein schnellstmöglich zurückbekommen möchten, sollten nicht den Fehler machen, sich in Lügen zu verstricken. Wer beispielsweise einen nur einmaligen Konsum angibt, verliert seine Glaubwürdigkeit, wenn die Haaranalyse auf einen stärkeren Konsum hinweist. Zugleich sollte man jedoch keinesfalls von einer Abhängigkeit oder Sucht sprechen. Stattdessen kann man beispielsweise von einem zeitweisen Missbrauch reden. Darüber hinaus sollte man deutlich machen, dass man sich künftig nicht mehr nach dem Cannabis-Konsum hinter das Steuer setzen wird. Eine vollkommene Abstinenz muss nicht zwingend beschworen werden, um die MPU zu bestehen, sofern man deutlich machen kann, dass man sein Verhalten dahingegen ändern wird, dass man nicht unter Drogeneinfluss als Fahrer am Straßenverkehr teilnimmt.

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