Gibt es gesonderte Regelungen für Berufskraftfahrer?
Verliert ein Berufskraftfahrer den Führerschein durch schwere Verkehrsauffälligkeiten, so muss er an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung teilnehmen. Es gibt keine Sonderregelungen bei der MPU für Berufskraftfahrer.
Für viele Betroffene bedeutet ein Verlust der Fahrerlaubnis auch ein Verlust ihres Jobs – vor allem, weil es eine Sperrfrist gibt, bevor sie an der vorgeschriebenen MPU als Berufskraftfahrer teilnehmen dürfen. Um möglichst schnell ihren Beruf wieder ausüben zu können, ist es daher besonders wichtig, sich auf eine MPU als Berufskraftfahrer schon in der Sperrfrist vorzubereiten. Zudem sollte drei Monate vor Ablauf dieser Frist einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden, da die Verwaltungsprozesse viel Zeit in Anspruch nehmen können. Berufskraftfahrer können jedoch auch gerichtlich versuchen, die Sperrzeit zu verkürzen, um früher wieder in den Beruf einsteigen zu können.
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MPU für Berufskraftfahrer ist oftmals Voraussetzung ihrer Ausbildung
Viele Berufskraftfahrer haben bereits eine MPU hinter sich, ohne im Straßenverkehr negativ aufgefallen zu sein. Die MPU für Berufskraftfahrer ist oftmals Voraussetzung für ihre Ausbildung. Betriebe möchten sich der gesundheitlichen Verfassung ihrer Auszubildenden vergewissern und verlangen ein verkehrsmedizinisches und – psychologisches Gutachten. Für die Klassen D, D1, DE, D1E sowie der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist ab einem Alter von 50 Jahren alle fünf Jahre die Eignungsuntersuchung notwendig.
Die MPU als Teil der Ausbildung von Berufskraftfahrern
Die MPU wird folglich nicht nur fällig, wenn ein Verkehrsteilnehmer negativ aufgefallen ist. Oftmals ist diese Bestandteil der Ausbildung von Berufskraftfahrern, was auf den ersten Blick vielleicht unsinnig erscheint, aber durchaus Sinn macht. Berufskraftfahrer legen Tausende Kilometer zurück und müssen den Belastungen und Anforderungen, die der Straßenverkehr bedeutet, gewachsen sein.
Gemäß § 11 FeV muss ein Bewerber um eine Fahrerlaubnis nachweisen, dass er physisch und psychisch dazu in der Lage ist, das Fahrzeug zu führen. Im Rahmen ihrer Ausbildung kommen angehende Berufskraftfahrer dem nach, indem sie an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, kurz MPU, teilnehmen. Durch ein entsprechendes Gutachten können sie ihre Eignung problemlos nachweisen.