Wie darf/muss das Wohngeld verwendet werden?
Familien, bei denen das Familieneinkommen unter dem Regelleistungssatz liegt, haben einen Wohngeldanspruch. Nach Antrag und Bewilligung wird das Wohngeld an den Beantragenden ausgezahlt, der verpflichtet ist, die erhaltene Summe unverzüglich abzuführen. Die Auszahlung des Wohngeldes ist zweckgebunden, das heißt, es darf nicht zweckentfremdet für andere Kosten genutzt werden.
Inhaltsverzeichnis
Folgen der zweckwidrigen Verwendung von Wohngeld
Wird ausgezahltes Wohngeld nicht zur Zahlung des Mietzinses (bei Miete) oder zum Ausgleich von Belastungen (bei Eigentum) verwendet, schreibt § 28 Abs. 2 Wohngeldgesetz (WoGG) ganz eindeutig vor, dass der Wohngeldanspruch für den Monat der Zweckentfremdung wegfällt. Als Zweckentfremdung gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 und 2 zehntes Buch Sozialgesetzgebung gilt auch eine positive Änderung der Verhältnisse und eine Unterlassung der Meldepflicht.
Ausgenommen von der Regelung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 und 2 zehntes Buch Sozialgesetzgebung sind Aufrechnungen des Wohngeldes oder Pfändungen gemäß §§ 51 bis 55 des ersten Buches Sozialgesetzbuch sowie der Übergang auf einen anderen Leistungsträger. Ein Wohngeldanspruch entfällt auch, wenn sich der Status eines Haushaltsmitgliedes ändert und er Leistungen nach §7 Abs. 1 empfängt, das heißt Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld. Wird in diesem Fall weiter Wohngeld bezogen, gilt dies als Zweckentfremdung, da Statusänderungen meldepflichtig sind.
Der Zweck des Wohngeldes
Der deutsche Staat gewährt Menschen mit geringem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als Zuschuss zur Miete beziehungsweise zu den Wohnkosten. Diese finanzielle Unterstützung dient somit einzig und allein dem Zweck, die monatliche Belastung durch die Wohnkosten ein wenig abzumildern. Folglich ist es nicht verwunderlich, dass der deutsche Gesetzgeber im Wohngeldgesetz, kurz WoGG, auf die etwaige Zweckentfremdung eingeht.
Gemäß § 28 WoGG verfällt der Anspruch auf Wohngeld, sofern eine zweckwidrige Verwendung vorliegt und dieses demnach nicht für die Miete eingesetzt wird. Bestehen bei der Behörde Zweifel an der korrekten Verwendung des Wohngeldes, können Belege verlangt werden. Gegebenenfalls erfolgt auch ein rückwirkender Wegfall des Wohngeldanspruchs, so dass der Bezieher eine mitunter hohe Rückzahlung zu leisten hat.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Wohngeld gezahlt wurde, die Miete aber von einem Dritten übernommen wurde. In einem solchen Fall besteht eine zweckwidrige Verwendung, weil der Bezieher nicht selbst für die Wohnkosten aufkommt und demnach auch keiner entsprechenden Unterstützung bedarf.
Wie ist der Verwendungszweck des Wohngeldes gesetzlich geregelt?
Dass das Wohngeld zur wirtschaftlichen Absicherung der Wohnkosten dient, liegt eigentlich auf der Hand und ergibt sich aus der Bezeichnung dieser Sozialleistung. Es bedarf allerdings auch einer eindeutigen Rechtsgrundlage, denn andernfalls wäre eine Zweckentfremdung juristisch nicht verfolgbar.
Der deutsche Gesetzgeber lässt hier keine Zweifel zu und definiert in § 1 WoGG den Zweck des Wohngeldes eindeutig. Daraus geht hervor, dass es um die wirtschaftliche Sicherung des angemessenen und familiengerechten Wohnens geht.
Warum existiert das Wohngeld als eigenständige Sozialleistung?
Menschen mit geringem Einkommen können in Deutschland verschiedenste Sozialleistungen beziehen und werden somit mit ihren finanziellen Nöten nicht alleingelassen. Zumindest das Existenzminimum soll auf diese Art und Weise stets gewährleistet werden.
In Anbetracht der Tatsache, dass es verschiedene Grundsicherungsleistungen gibt, stellt sich mitunter die Frage, warum es überhaupt noch das Wohngeld gibt. Dieses hat durchaus seine Daseinsberechtigung und sollte nicht unterschätzt werden.
In vielen Fällen fehlt Menschen mit geringem Einkommen nicht viel, um auszukommen. Die hohen Wohnkosten sind aber dann dafür verantwortlich, dass das Geld doch nicht reicht. Um eine sonstige Hilfebedürftigkeit abzuwenden und eine Abhängigkeit von anderen Sozialleistungen zu vermeiden, gibt es das Wohngeld, das sogar Vorrang vor anderen Leistungen hat.
Wie kann das Wohngeld zweckentfremdet werden?
Wird Wohngeld bewilligt, ist dieses natürlich zur Finanzierung der Wohnkosten zu verwenden, es stockt aber vor allem das zur Verfügung stehende Einkommen auf. Wer davon jedoch keine Miete zahlt, macht sich einer zweckwidrigen Verwendung des Wohngeldes schuldig. Dies gilt auch für den Fall, dass sich die Verhältnisse so geändert haben, dass kein Wohngeldanspruch mehr besteht.