Welche Leistungen verbergen sich hinter der Sozialhilfe?

Bei der Sozialhilfe handelt es sich um die grundsätzliche Absicherung des Lebensunterhaltes. Damit alle Menschen, die bedürftig sind, die gleichen Sozialhilfe Leistungen bekommen können, ist genau geregelt, welche Sätze es hierbei gibt. Ein Leben in Luxus ist damit nicht möglich und soll es auch nicht sein. Es geht lediglich darum, Menschen, die nicht arbeiten können, nicht der Mittellosigkeit zu überlassen. Die Sozialhilfe Leistungen decken deshalb in erster Linie die Kosten für Ernährung und Unterkunft ab. Es gibt aber Sonderleistungen, die man in bestimmten Situationen in Anspruch nehmen kann.

Sozialhilfe Leistungen für besondere Fälle

Der Regelsatz für Sozialhilfe Leistungen liegt bei 351 Euro im Monat (Stand 01/2011). Oft kann es aber sein, dass man mit diesem Geld nicht auskommt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man eine spezielle Ernährung benötigt oder man als Rentner einen erhöhten Bedarf an ärztlicher Behandlung hat. Man kann in solchen Fällen die Sozialhilfe Leistungen mit einem sogenannten Mehrbedarf erhöhen lassen. Wie hoch diese zusätzlichen Leistungen sind, ist beim Mehrbedarf genau festgelegt. Hinzu kommen, je nach Bedarf, Sonderleistungen, zum Beispiel Essen auf Rädern, die vom Staat übernommen werden können. Da ein Essensservice günstiger ist als zum Beispiel eine ambulante Pflegekraft, wird die Höhe dieser Leistungen individuell berechnet.

Auf welche Leistungen haben Hartz 4-Empfänger Anspruch?

Wer die Leistungsvoraussetzungen erfüllt, kann in der Bundesrepublik Deutschland einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV geltend machen und erhält somit Sozialhilfe zur Grundsicherung. Dabei zeigt sich, dass sich die staatliche Unterstützung aus mehreren Leistungen zusammensetzt. Neben dem Regelbedarf, der für erwachsene alleinstehende Personen bei 399 Euro (Stand 2015) liegt, können je nach Einzelfall noch weitere Leistungen bezogen werden. Das Arbeitslosengeld 2 setzt sich folglich aus den folgenden Leistungen zusammen:

  • Regelbedarf
  • Kosten der Unterkunft und Heizung, kurz KdU
  • etwaige Mehrbedarfe für Alleinerziehende, Schwangere und Behinderte
  • in Einzelfällen weitere, individuelle Mehrbedarfe, zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • einmalige Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung, Erstausstattungen für Bekleidung und für Schwangerschaft und Geburt sowie die Anschaffung von therapeutischen Geräten und orthopädischen Schuhen

Hartz 4-Empfänger, die einen Mehrbedarf geltend machen oder eine einmalige Leistung in Anspruch nehmen möchten, müssen stets einen gesonderten Antrag stellen und erhalten dann im Rahmen der Sozialhilfe weitere finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt.

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