Was passiert nach einem Studienabbruch?
Sollte man in der Regelstudienzeit das Studienziel nicht erreichen, kann man in bestimmten Ausnahmefällen eine Verlängerung der BAföG-Leistung beantragen. In einigen Fällen entscheiden sich Studentinnen oder Studenten für einen Studienabbruch und erhalten somit keine weiteren BAföG-Leistungen. Sollte es zu einem Studienabbruch kommen und die geförderte Person entscheidet sich für eine andere Ausbildung, müssen wichtige Kriterien gewährleistet sein, um weiterhin von BAföG-Leistungen profitieren zu können. Die BAföG-Leistung für eine neue Ausbildung kann genehmigt werden, wenn der Studienabbruch oder ein Fachwechsel aus einem wichtigen und unabweisbaren Grund erfolgt ist. Liegt ein wichtiger Grund vor, muss der Fachwechsel bis zum Beginn des vierten Fachsemesters erfolgen. Sollte ein unabweisbarer Grund vorlegen, besteht keine zeitliche Begrenzung.
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Wichtige und unabweisbare Gründe für einen Studienabbruch bei Erhalt von BAföG-Leistungen
Wer nach einem Studienabbruch eine neue Ausbildung anstrebt, muss Gründe vorbringen, um weiterhin von BAföG-Leistungen profitieren zu können. Ein wichtiger Grund für einen Studienabbruch kann ein Mangel an Eignung sein. Auch ein Neigungswandel wird als wichtiger Grund bei einem Studienabbruch anerkannt. Ein Studienabbruch aus unabweisbarem Grund liegt vor, wenn eine Auswahl zwischen der Fortführung der augenblicklichen Ausbildung und ihrem Abbruch oder Wechsel nicht vorhanden ist. Konkrete unabweisbare Gründe für einen Studienabbruch bei Bezug von BAföG-Leistungen können eine aufgekommene Behinderung oder Allergie sein.
Wie gestaltet sich die BAföG-Rückzahlung nach einem Studienabbruch?
Studenten, die ihr Studium abbrechen, verlieren im Zuge dessen automatisch ihren BAföG-Anspruch, so dass sie nur in Ausnahmefällen für eine andere Ausbildung noch entsprechende Leistungen erhalten können. Abgesehen davon beschäftigt viele Studienabbrecher die Frage, wie sich die BAföG-Rückzahlung nach einem Studienabbruch gestaltet. Zunächst muss der Studienabbruch dem zuständigen BAföG-Amt unverzüglich gemeldet werden. Wer dies versäumt, muss die gesamten Leistungen zurückzahlen, die seit dem Abbruch des Studiums gezahlt wurden.
Ansonsten hat ein Studienabbruch keine dramatischen Auswirkungen auf die spätere Rückzahlung des BAföG-Darlehens. Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, die für das betreffende Studium gilt, muss mit der Tilgung begonnen werden. Studienabbrecher müssen dabei ausschließlich die Hälfte des BAföGs zurückzahlen. Obwohl sie das Studium abgebrochen haben, wird die Förderung nicht gänzlich zurückgefordert.