Wo und wie sollte man ein Testament aufbewahren?
Prinzipiell gibt es im Hinblick für die Aufbewahrung keine gesetzlichen Vorgaben für ein eigenhändiges oder gemeinschaftliches Testament: Beispielsweise kann er es im Schreibtisch oder in einer Mappe mit wichtigen Dokumenten aufheben. Empfehlenswert ist im Falle der Hinterlegung des Testaments im häuslichen Bereich jedoch, Vorsorge zu treffen, dass das Dokument nach dem Tod des Erblassers auch gefunden wird. Nur so kann dann das vom Verstorbenen festgelegte Vermächtnis auch seinem Wunsch gemäß erfüllt werden. Um all dies zu gewährleisten, sollte immer eine für den Erblasser vertrauenswürdige Person Kenntnis über die Existenz und den Aufbewahrungsort des Testaments haben.
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Amtliche Testaments-Aufbewahrung
Alternativ gibt es die Aufbewahrung für ein Testament in amtlicher Obhut. Ein Vorteil dieser Variante ist, dass das Amtsgericht automatisch Kenntnis vom Ableben des Erblassers erhält und das Testament dann eröffnet. Das Dokument kann so weder unentdeckt bleiben noch verloren gehen oder gar absichtlich beseitigt werden.
Bei einem öffentlichen Testament ist die amtliche Aufbewahrung zwingend vorgeschrieben. Hierfür ist eine Gebühr zu entrichten, die von der Höhe des zu vererbenden Vermögens abhängt. Es handelt sich um einen Betrag, der einem Viertel der Kosten für die Erstellung des notariellen Testaments entspricht.
Tipps zur Aufbewahrung eines eigenhändigen Testaments
Wer sich für ein öffentliches Testament entschieden hat, muss sich im Allgemeinen keine Sorgen darüber machen, dass die Verfügung von Todes wegen im Erbfall auch gefunden wird, schließlich wird diese durch den Notar in amtliche Verwahrung gegeben. Anders sieht dies beim eigenhändigen Testament aus, weshalb es sinnvoll ist, einige Tipps zu berücksichtigen.
- Zunächst sollte das Testament an einem Ort aufbewahrt werden, an dem es gut gefunden wird.
- Der Testator sollte eine vertrauenswürdige Person über die Existenz der letztwilligen Verfügung unterrichten.
- Kopien des eigenhändigen Testaments sind zwar nicht rechtswirksam, können aber dazu beitragen, das Risiko einer Fälschung oder Unterschlagung zu minimieren.
Wer diese Punkte berücksichtigt, kann adäquat für den Fall der Fälle vorsorgen und sich auch bei einem eigenhändigen Testament Sicherheit verschaffen. Ansonsten kann es sinnvoll sein, das eigenhändige Testament in amtliche Verwahrung zu geben. Gegen Gebühr ist dies problemlos möglich und kann direkt beim Nachlassgericht veranlasst werden.