Ehe
Die Ehe ist eines der wichtigsten und traditionellsten Elemente im Leben. Schon in der Antike ließ man sich vor den Göttern miteinander verbinden. Der Mann übernahm nach der Eheschließung die Verantwortung für seine Frau, während sie sich um den Nachwuchs und um die Führung des Haushalts kümmerte. An diesem Rollenbild hat sich mittlerweile einiges geändert. Allerdings geht es auch heute noch bei der Ehe vor allem darum, sich gegenseitig zu unterstützen und eine Familie zu gründen. Lediglich die Art und Weise, wie man eine Ehe schließen kann, hat sich in den vergangenen Jahrtausenden drastisch geändert.
Im frühen Mittelalter reichte es beispielsweise schon aus, die Absicht zu erklären, miteinander zu leben. Der Segen durch die Kirche, der die Ehe offiziell machte, kam erst später dazu. Gerade in der frühen Neuzeit war ein Zusammenleben ohne den kirchlichen Segen wiederum aufs Höchste verpönt und daran hat sich erst vor wenigen Jahrzehnten etwas geändert. Mittlerweile ist es ausreichend, wenn der Standesbeamte die Trauung vollzieht. Eine kirchliche Hochzeit kann folgen, muss aber nicht. Andersherum ist die standesamtliche Trauung heute aber die Voraussetzung für eine kirchliche. Dadurch hat sich die Ehe vom kirchlichen Sakrament zu einer rechtlichen Institution verändert.
Die Ehe ist vor dem Gesetz besonders schützenswert
Will man heiraten, muss dies aus einem bestimmten Grund nachweislich vor dem Gesetz erfolgen: Der Staat will die Ehe und alles, was mit ihr zu tun hat, besonders schützen. Im Gegenzug werden besondere Leistungen, wie das Ehegattensplitting bei der Einkommensteuer und die kostenlose Familienversicherung, sofern man kein eigenes Einkommen hat, gewährt. Hinzu kommt, dass man nach der Scheidung ein Recht auf Unterhalt halt, das man ohne Heirat nicht hätte. Auch im Erbrecht spielt die Ehe eine wesentliche Rolle: Wer nicht verheiratet war, hat ohne Testament keinen rechtlichen Anspruch auf einen Anteil am Erbe. Damit man die Ehe eingehen kann, muss man die ehemündig sein. Dies bezieht sich vor allem auf das Alter. Erst als Volljähriger darf man heiraten. Mit dem Einverständnis der Eltern dürfen junge Erwachsene dies aber auch schon mit 16 Jahren.
Lange Zeit war die Ehe nur zwischen heterosexuellen Paaren gestattet. Die Kirchen behalten dies bis heute bei und auch der Staat erlaubt keine gleichgeschlechtlichen Ehen. Wer homosexuell ist, kann sich mit seinem Partner aber als Lebensgemeinschaft eintragen lassen. Dadurch erhält man nicht alle, aber viele Rechte der heterosexuellen Ehepaare. Auch Trauungen, die im Ausland vollzogen werden, und Ehen mit Ausländern gehören heutzutage zu den Möglichkeiten, die man bei einer Eheschließung hat.