Rechtliche Grundlage zur Kündigung von Krediten
Hat man einen Kredit bewilligt bekommen, gilt es die Raten pünktlich zu leisten, damit das Geldinstitut den Kredit nicht kündigt. Auch später bekanntgewordene negative Auskünfte von der Schufa können dazu führen, dass ein erst kürzlich gewährter Kredit zurückgezogen wird. Die Institute versuchen sich mit verschiedenen Klauseln zu schützen und in jedem Vertrag stehen leicht abgewandelte Maßnahmen für die verschiedenen Fälle, in denen ein Kredit gekündigt werden soll. Manchmal haben sich lediglich die bankinternen Regeln geändert und der Sachbearbeiter versucht, einen Darlehensvertrag aufzulösen, ohne dass dafür schwerwiegende Gründe wie das Versäumen der Ratenzahlung vorliegen. Nicht immer haben die Banken eine rechtliche Grundlage zur Kündigung von Krediten, doch da diese Unternehmen gewinnorientiert arbeiten, kann es im Einzelfall zu grenzwertigem Verhalten kommen. Erhält man ein Schreiben, in dem steht, dass ein laufender Kredit gekündigt werden soll, sollte man das persönliche Gespräch mit der Bank suchen. Hier kann geklärt werden, aus welchem Grund das Darlehen gekündigt werden soll und mit dieser Information lässt sich auch leicht feststellen, ob die Bank eine rechtliche Grundlage für die Kündigung hat. Oft ist eine nicht bezahlte Versandhausrechnung der Grund für eine negative Schufa-Auskunft und das Problem lässt sich schnell aus der Welt schaffen. Auch dauerhaft überzogene Konten werden gern als Grund für eine Kündigung genannt und im persönlichen Gespräch lassen sich die Probleme meistens besser klären als am Telefon. Gibt es keine gemeinsame Lösung bleibt oft nur der Weg der Umschuldung und auch das ist schwierig, denn der neue Finanzpartner möchte natürlich wissen, warum ein laufender Kredit übernommen werden soll.