Rechtsanwälte sind eine bedeutende Grundlage in unserem Rechtssystem. Bei vorhandenen Streitigkeiten oder bei Anklagen ist der Rechtsanwalt für den Beklagten oder den Kläger immer der erste Anlaufpunkt. Im Normalfall ist das Zusammenarbeiten der beiden Parteien harmonisch und ausgeglichen, der Rechtsanwalt wird alles in seiner Kraft stehende tun, um seinen Mandanten zu verteidigen. Jedoch kommt es immer wieder vor, dass es zwischen Mandanten und Anwälten Streit gibt, dass Missverständnisse aufkommen und das Vertrauensverhältnis dauerhaft gestört ist. In diesem Fall kann eine Schlichtungsstelle für Rechtsanwälte behilflich sein. Die Idee der Schlichtungsstelle für Rechtsanwälte fand sogar in der Politik großen Zuspruch, die Bundesjustizministerin lobte die Idee ausdrücklich. In Deutschland gibt es nicht nur eine Schlichtungsstelle für Rechtsanwälte, bei Problemen oder Fragen kann man sich an mehrere Stellen wenden, die jedoch alle nach einem gleichen Prinzip arbeiten. Dabei steht die Unabhängigkeit einer jeder Schlichtungsstelle im Vordergrund. Die Neutralität dieser Schlichtungsstellen geht sogar so weit, dass ein Schlichter selbst kein Rechtsanwalt sein darf. Eine Schlichtung richtet sich dabei immer nach den Vorgaben des § 191f der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Satzung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Eine Schlichtung zwischen Mandant und Rechtsanwalt findet immer schriftlich statt, so kann jede Seite ihre Beweise und Tatsachen darlegen und neutral werden sie schriftlich bewertet bzw. eine Entscheidung gefunden. Dabei hat der Schlichter nicht das Recht, eine verbindliche Entscheidung zu treffen, sondern er unterbreitet den Parteien einen Einigungsvorschlag. Die Parteien haben nun die Möglichkeit, diesen Vorschlag der Einigung anzunehmen oder ihn abzulehnen. Die Schlichtungsstelle für Rechtsanwälte bietet im Allgemeinen eine sehr gute Möglichkeit, Differenzen aus dem Weg zu räumen und das Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant wieder positiv werden zu lassen.