Abmahnung wegen Download privater Dateien
Grundsätzlich gilt, dass aus dem Internet keine Dateien heruntergeladen werden dürfen, wenn der Rechteinhaber damit nicht einverstanden ist. Das gilt bei Musik und Filmen genauso wie bei privaten Dateien. Jeder, der ohne das Einverständnis des Rechteinhabers Dateien herunterlädt, macht sich strafbar. Verschiedene Filesharingportale bieten zwar immer wieder den kostenlosen Download von Musik, Filmen oder anderen Dateien an, doch letztendlich machen sich Anbieter und Nutzer strafbar. Erst vor kurzem wurde ein bekanntes Kinoportal geschlossen, weil hier Filme kostenlos online anschaut werden konnten. Dabei werden zurzeit nur die Anbieter strafrechtlich verfolgt, da es für die Nutzer noch keine eindeutige Rechtslage gibt und die Dateien nicht heruntergeladen sondern online genutzt wurden. Private Dateien, die man auf öffentlichen Videoportalen findet, lassen sich hingegen legal downloaden und weiter verbreiten, denn die Uploader sind mit der Verbreitung ihrer Dateien einverstanden. Liegt nun ein Abmahnungsschreiben im Briefkasten, sollte man ruhig bleiben und die Sachlage überprüfen. Nicht jeder Download von privaten Dateien ist illegal und in manchen Fällen mahnen Anwälte Nutzer ab, obwohl sie weder Rechteinhaber sind noch einen Auftrag vom Rechteinhaber erhalten haben. Die Unsicherheit in Bezug auf den Download von Dateien aus dem Internet wird ausgenutzt und wenn der angegebene Streitwert mehrere tausend Euro beträgt, werden abgemahnte User schnell schwach und zahlen einige hundert Euro Strafe, ohne weiter nachzudenken. Dabei sollte man lediglich die Unterlassungserklärung, die einem Abmahnschreiben beigefügt ist, fristgerecht unterschrieben zurücksenden, aber dabei den Zusatz „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ nicht vergessen. So können die Prozesskosten nicht automatisch auf den Abgemahnten abgewälzt werden und man erhält Zeit, um sich in der Angelegenheit beraten zu lassen. Ein eigener Anwalt ist immer sinnvoll, denn das Urheberrecht in Deutschland weist einige Lücken auf und nicht immer hat der Abmahnende automatisch Recht.