BaföG Anträge für das Studium
Studenten, die einen Anspruch auf BaföG haben, müssen einen Antrag beim zuständigen Amt einreichen. Der Sitz der Hochschule ist dabei ausschlaggebend. Ob ein Anspruch auf BaföG besteht, lässt sich vorab im Internet feststellen, wo unter dem Begriff „BaföG-Rechner“ verschiedene Portale kostenlose ihre Dienste anbieten. Mit jeder Suchmaschine lassen sich die BaföG-Rechner schon mit wenigen Klicks finden und wer hier sorgfältig alle Angaben macht, kann schon nach wenigen Minuten erfahren, ob ein Anspruch auf BaföG besteht. Natürlich liefern die Rechner keine rechtsgültigen Angaben, aber als Anhaltspunkt sind sie sicher sinnvoll. Die Formulare für den Antrag erhält man ebenfalls online. Bis zu acht Formblätter müssen ausgefüllt und eingereicht werden, wobei natürlich die persönliche Situation ausschlaggebend ist. Formblatt Nummer 1 enthält die persönlichen Angaben und muss in jedem Fall ausgefüllt werden. In einer Anlage dieses Formblatts werden schulischer und beruflicher Werdegang abgefragt. Das Einkommen der Eltern wird auf Formblatt 3 festgehalten und hier sind auch einige Nachweise zu erbringen. Formblatt 7 beschäftigt sich mit der Aktualisierung des Einkommens der Eltern und muss nur ausgefüllt werden, wenn sie hier innerhalb eines Bewilligungszeitraums etwas verändert hat. Leistungsnachweise zu Weiterförderung werden in Formblatt 5 des BaföG–Antrags verlangt und wenn ein Kind im Haushalt des BaföG-Berechtigten lebt und ein Betreuungszuschlag beantragt werden soll, muss die Anlage 2 von Formblatt 1 ausgefüllt werden. Nur wenn alle notwendigen Formblätter samt Nachweisen eingereicht wurden, kann die staatliche Unterstützung berechnet werden. Daher sollte der Antrag zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt gestellt werden, um keine finanziellen Lücken entstehen zu lassen. In der Regel gilt, dass Folgeanträge bereits zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden sollten, damit die Zahlungen ohne Unterbrechungen fortlaufen können.