Anspruch auf ein Meister BaföG
Die Meisterschule ist ein Traum vieler Handwerker, doch wenn eine Familie versorgt werden muss, ist ein Vollzeitlehrgang finanziell nicht immer zu stemmen. Der Staat unterstützt diese Fortbildung jedoch mit einem Zuschuss und einem staatlichen Darlehen, das mit günstigen Zinsen winkt. Das Meister BaföG im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsgesetzes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert eine Aufstiegsfortbildung, wenn sie in Vollzeit erfolgen soll, aber auch Teilzeitprogramme können inzwischen gefördert werden. Handwerker oder andere Fachkräfte, die eine abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss haben, können das Meister BaföG beantragen, wenn sie noch über keine Qualifikation verfügen, die dem Fortbildungsabschluss gleichwertig gegenübersteht. Eine Altersgrenze gibt es nicht und förderungsberechtigt sind neben allen Deutschen auch Ausländer aus EU-Staaten, die in Deutschland leben. Die Förderungshöchstdauer beim BaföG beträgt bei Vollzeit längstens 24 Monate und bei Teilzeitmaßnahmen höchstens 48 Monate. Eine Verlängerung ist nur in besonderen Härtefällen möglich. Die Förderungsmaßnahme selbst muss öffentlich-rechtlich geregelt sein und bundes- oder landesrechtlichen Regelungen entsprechen. Früher verlor man den Förderungsanspruch, wenn man bereits selbst eine Fortbildung finanziert hatte, inzwischen gilt das Meister BaföG nicht mehr nur für die erste Fortbildung, sondern für eine Maßnahme. Die Förderung bei Vollzeitlehrgängen unterliegt bestimmten gesetzlichen Summen, wobei verheiratete Antragsteller mit zwei Kindern bis zu 1.322.- Euro erhalten können. Die oberste Grenze der Förderung liegt bei etwa 10.200.- Euro, wobei die Hälfte davon ein Darlehen ist, das längstens sechs Jahre tilgungsfrei bleiben kann. Wie alle staatlichen Förderungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit ein Meister BaföG gewährt werden kann und wer sich hier nicht sicher ist, kann beim Bundesministerium für Bildung und Forschung alle notwendigen Informationen nachlesen. Das ist auch online möglich und nicht nur in Form von Broschüren.