Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber ohne Abmahnung
Wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung überreicht, ohne dass es vorher eine Abmahnung gegeben hat, halten die meisten Arbeitnehmer sie für unwirksam und wollen die fristlose Kündigung anfechten.
Damit eine fristlose Kündigung wirksam wird, müssen tatsächlich schwerwiegende Probleme vorliegen. Es reicht nicht, wenn Arbeitgeber und -nehmer sich nicht „grün“ sind oder der Arbeitnehmer einen Fehler gemacht hat. Fristlos kündigen kann der Arbeitgeber nur, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers unter keinen Umständen mehr akzeptiert werden kann. Das kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer durch Betrug oder Untreue einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung liefert oder auch wenn eine andere Straftat vorliegt. Der Gesetzgeber prüft jede fristlose Kündigung sehr genau und in vielen Fällen wird sie für ungültig erklärt. Arbeitnehmer haben also gute Chancen sich zu verteidigen und nicht nur der inzwischen berühmte Fall der Kassiererin, die gefundene Leergutbons einlöste, zeugt davon. Allerdings kann ein extremes Fehlverhalten durchaus zu einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer führen, wenn dieser das Vertrauen seines Arbeitgebers grob missbraucht.
Eine schwere Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann ebenfalls durchaus ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Wird der Arbeitnehmer verdächtigt, eine strafbare Handlung vollzogen zu haben, so kann das ebenfalls ein Grund zur fristlosen Kündigung sein, allerdings muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen, da ansonsten die fristlose Kündigung nicht wirksam wird. Weitere Gründe für eine fristlose Kündigung eines Arbeitsnehmers sind sexuelle Belästigung und Trunkenheit am Arbeitsplatz, aber auch hier muss der Arbeitnehmer vor dem Aussprechen der Kündigung die Gelegenheit erhalten, sich dazu zu äußern. Als Arbeitnehmer hat man also auch dann Rechte, wenn es schwerwiegende Vorfälle gibt, doch nur wer sein Recht kennt, kann sich auch gegen ungerechtfertigte, fristlose Kündigungen wehren.