Öffentlich-rechtliche Sendeanstalten
Die Medienlandschaft in Deutschland wird in den privaten und in den öffentlich rechtlichen Bereich eingeteilt. Beide Komponenten versorgen den Rezipienten mit Informationen, wie aktuellen Nachrichten und einem Unterhaltungsprogramm. Beide Formen unterscheiden sich jedoch in ihrer Arbeitsweise deutlich voneinander. So finanziert sich der private Bereich ausschließlich aus Einnahmen, die durch die Platzierung von Werbung im täglichen Programm erzielt werden. Der öffentlich-rechtliche Sendebereich hingegen bezieht seine Mittel aus Gebühren. Die Gebühren werden von der Gebühreneinzugszentrale der GEZ, eingetrieben. Jeder Besitzer von Geräten mit denen Medienangebote verfolgt werden können sind dazu verpflichtet ihre Geräte bei der GEZ anzugeben. Dafür müssen Gebühren entrichtet werden. Diese nutzen die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten für die Finanzierung. Dafür wird auf die Platzierung von Werbung im täglichen Programm weitestgehend verzichtet. 80 Prozent der Einnahmen stammen dabei aus den Gebühren und 20 Prozent aus der Werbung. Der öffentlich rechtliche Sendebereich besteht aus Fernsehsendern und aus regionalen und überregionalen Rundfunkprogrammen. Zu den Fernsehsendern zählen alle Anstalten der ARD oder das ZDF. Beide Sendeanstalten stellen neben den Fernsehangeboten auch digitale Inhalte im Internet zur Verfügung. Des Weiteren betreibt die ARD mehrere Radioprogramme. Die einzelnen Rundfunkanstalten sind dabei regional eingeteilt, was sich auch im Programm der einzelnen Sender widerspiegelt. Dabei werden stets verschiedene Sparten bedient. So hat jeder regionale Rundfunk mindestens ein Informationsprogramm und einige Unterhaltungsprogramme, die unterschiedliche Zielgruppen ansprechen sollen. Zu den Rundfunkanstalten der ARD zählen zum Beispiel der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), der Norddeutsche Rundfunk (NDR) oder der Westdeutsche Rundfunk (WDR). Auch die Radioprogramme verfügen über ein umfassendes Onlineangebot, welches die Hörer aktiv nutzen können.