Rechtliche Sicht auf private Vertragsabschlüsse
Das deutsche Rechtssystem trennt Zivilrecht und Strafrecht. Das Strafrecht verfolgt Offizialdelikte, das heißt Taten, deren Verfolgung dem allgemeinen Interesse dient. Das Zivilrecht regelt und schützt die Interessen von Bürgern im Hinblick auf den allgemeinen Rechtsverkehr. So fällt der Kauf einer Sache oder Leistung in den Bereich des Zivilrechts, solange die Vertragspartner gewisse vertragsrechtliche Standards erfüllen. Gewerbliches Handeln steht jedem Bürger offen, in der Regel bedarf es lediglich einer Anmeldung, um zum Beispiel mit Sachen und Dienstleistungen zu handeln. Solche Geschäfte unterliegen grundsätzlich der Vertragsfreiheit, allerdings dürfen die Klauseln eines solchen Vertrags nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Sportwetten z. B. verstoßen nicht gegen geltendes Recht, solange sie lizenziert sind. Im Einzelnen werden bestimmte Vertragsformen unterschieden. Typisch für das Erstellen eines Textes oder einer Website ist zum Beispiel der Werkvertrag. Hier werden neben Art und Umfang der Zusammenarbeit auch die Zahlungsmodalitäten, der Fertigstellungstermine und urheberrechtliche Fragen geklärt. Der Rechtsgrundsatz, dass urheberrechtlich geschützte Werke dem Kunden zur Nutzung übergeben werden dass aber das Urheberrecht nicht abgetreten werden kann bleibt durch Vertragsklauseln die dem widersprechen unberührt. Das heißt, geltendes Recht kann nicht durch zivilrechtliche Sonder- oder Zusatzvereinbarungen geändert werden und der Urheber kann auch dann seine Rechte wahrnehmen, wenn zuvor im Vertrag etwas anderes vereinbart wurde. Dieses Sittlichkeitsgebot gilt für alle zivilrechtlichen Verträge. Insofern ist das Vertragsrecht so gestaltet, dass sich ohne weitere Vereinbarungen beide Vertragspartner auf das Zivilrecht berufen können und ein Vertrag im Prinzip nur Mindestvereinbarungen enthalten muss um gültig zu werden. Alles Weitere regelt der Gesetzgeber. Auf diese Weise entsteht eine Rechtssicherheit, die im Zivilleben einen stabilen Rahmen garantiert.