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Arbeitsrecht Ratgeber

Der Bereich Arbeitsrecht umfasst den gesetzlichen Rahmen für alle Rechte und Pflichten, die mit einem vertraglich vereinbarten Arbeitsverhältnis einhergehen. Hierzu zählt die rechtskonforme Ausgestaltung des Arbeitsvertrages, die gesetzlichen Vorschriften für Kündigungsfristen oder die Zahlung einer Abfindung sowie alle Regelungen, die mit der Gewähr von Sozialleistungen für einen angestellten Arbeitnehmer einhergehen. Das Rechtsgebiet ist sowohl für Unternehmen und Arbeitgeber wie auch für jeden Arbeitnehmer interessant, die hier jeweils die eigenen Rechte sowie die Rechte der Gegenseite kennen lernen können.

Der Sektor Arbeit ist gesellschaftlich einer der Bereiche, der über die letzten Jahre und Jahrzehnte große Veränderungen durchgemacht hat. Nicht erst seit einigen Jahren verändert sich der Charakter der Arbeit generell und erzeugt dabei neue Formen von Beschäftigung und Entlohnungssystems – gerade auch das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird in vielen Fällen komplexer als noch vor wenigen Jahrzehnten und sorgt deshalb für besondere Anforderungen im Bereich Arbeitsrecht. Ein Rechtsgebiet, das genauso flexibel auf die Veränderungen von Arbeit eingehen muss und dabei Rahmenwerte vorgibt, die sowohl einem Angestellten wie auch dem Arbeitnehmer und Unternehmer Sicherheit darüber verleiht, wie ein Arbeitsvertrag auszusehen hat und welche Rechte und Pflichten für beide Seiten mit ihm verbunden sind.

Was ist Arbeitsrecht?

Grundsätzlich wirkt sich das Arbeitsrecht in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen aus, die zwischen zwei Personen oder einem Unternehmen und einer Person geschlossen werden können. Das Arbeitsrecht räumt hier Regelungen wie Probezeiten und in manchen Branchen auch Rahmenwerte für die Bezahlung ein, ebenso wie durch den Rechtsbereich das Kündigungsrecht bei Arbeitsverhältnissen sowie die eventuelle Zahlung einer Abfindung geregelt wird. Auch sozialversicherungstechnischen Leistungen wie die Verteilung der Beiträge zur Kranken- bzw. Rentenversicherung werden durch das Arbeitsrecht ebenso geregelt wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Durch die zunehmende Entwicklung des Minijob- und Lohnniedrigsektors ist es die Aufgabe des Arbeitsrechts in den letzten Jahren geworden, hier ebenfalls rechtliche Grundlagen für diese besonderen Formen von Arbeitsverhältnissen vorzugeben. Gerade was das Kündigungsrecht und die vom Arbeitgeber zu gewährenden Sozialleistungen angeht, befindet sich der Bereich Arbeitsrecht immer noch in einer politischen Diskussion, so dass auch aktuell immer wieder Änderungen in diesem gesetzlichen Sektor anzutreffen sind. Bei größeren Unternehmen mit einer festen Zahl von Angestellten umfasst der Bereich Arbeitsrecht zudem die Formulierung sowie Umsetzung aller tarifrechtlichen Bestimmungen sowie der rechtliche Rahmen, in welchem sich innerbetrieblich organisiert werden und eine Mitbestimmung durch die Arbeitnehmer erfolgen darf.

Definition Arbeitsrecht

Die meisten Menschen dürften eine gewisse Vorstellung von dem Arbeitsrecht haben, so dass oftmals der Eindruck entsteht, man wüsste genau, worum es geht. Nichtsdestotrotz sollten sich vor allem juristische Laien die Frage stellen, was das Arbeitsrecht ist. Die Definition des Begriffs vermittelt einen umfassenden Eindruck und bietet somit einen Überblick über die zentralen Themen des Arbeitsrechts. Bevor man sich in einzelnen Fragen verliert, sollte man das große Ganze betrachten. Zusammenfassend lässt sich das Arbeitsrecht als Gesamtheit aller Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen zur abhängigen Erwerbstätigkeit definieren. Selbständige Erwerbstätigkeiten sind demnach nicht Gegenstand des Arbeitsrechts.

Rechtliche Grundlagen für das Arbeitsrecht ergeben sich einerseits aus Richtlinien der EU und andererseits aus den folgenden nationalen Gesetzen in Deutschland:

  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Tarifvertragsgesetz
  • Kündigungsschutzgesetz
  • Mindestlohngesetz
  • Arbeitnehmer-Entsendegesetz
  • Handelsgesetzbuch
  • Bundesurlaubsgesetz
  • Altersteilzeitgesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Berufsbildungsgesetz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Wichtig zu wissen ist zudem, dass im Arbeitsrecht zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht differenziert wird. Das Arbeitsrecht präsentiert sich somit als sehr komplexes juristisches Gebiet.

Individualarbeitsrecht

Juristische Laien sind sich der Bedeutung des Arbeitsrechts durchaus bewusst, wissen aber gar nicht, dass man zwischen dem Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht unterscheiden muss. Das Individualarbeitsrecht beschäftigt sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Als Basis dient dabei stets der jeweilige Arbeitsvertrag, der das betreffende Arbeitsverhältnis regelt. Kennzeichnend ist hier, dass eine Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber besteht. Letzterer gibt die Arbeitszeiten sowie Tätigkeiten vor. Auch der Ort der Tätigkeit wird seitens des Arbeitgebers vorgegeben.

Im Sinne der Vertragsfreiheit kann der Arbeitgeber die Arbeitsvertragsbedingungen bestimmen, wobei hier die gesetzlichen Vorschriften der betreffenden Gesetze ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Die Gesetze bilden gewissermaßen den Rahmen, während der Arbeitsvertrag das konkrete Arbeitsverhältnis innerhalb dieses Rahmens regelt.

Kollektives Arbeitsrecht

Im Gegensatz dazu widmet sich das kollektive Arbeitsrecht den sogenannten arbeitsrechtlichen Koalitionen. Darunter versteht man die Arbeitgeberverbände sowie Gewerkschaften. Weiterhin sind das Arbeitskampfrecht, Mitbestimmungsrecht und Tarifvertragsrecht weitere zentrale Themen des kollektiven Arbeitsrechts. Einzelne Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnisse werden hier folglich nicht behandelt, da es um einen größeren Rahmen geht. Die Vertretungsorgane und Koalitionen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen sich im kollektiven Arbeitsrecht gegenüber. Unter anderem die Mitbestimmung ist dabei von großer Wichtigkeit und findet im Betriebsverfassungsgesetz, Sprecherausschussgesetz und Mitbestimmungsgesetz Berücksichtigung.

Tarifverträge, Streiks, die Rahmenbedingungen für den Betriebsrat und viele weitere Aspekte, die im Arbeitsrecht von Bedeutung sind, bilden das kollektive Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht geht es folglich längst nicht nur um die rechtliche Gestaltung einzelner Arbeitsverhältnisse.

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