Kommt es zu Kosten für den Arbeitnehmer bei einer Abmahnung (Anwaltskosten)?
Rechtsanwälte leben vom Verkauf rechtlicher Informationen, von außergerichtlicher Beratung und auch von der Vertretung ihrer Mandanten vor Gericht. Die Anwaltskosten für eine Abmahnung bestimmen sich deshalb auch nach der Rolle, die der Rechtsanwalt einnimmt, ob er beratend oder als Rechtsbeistand außergerichtlich oder vor Gericht auftritt.
Anwaltskosten für eine Abmahnung sind indes nicht im Speziellen geregelt. Stattdessen basieren die jeweiligen Anwaltskosten auf den Bestimmungen des RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, oder auf der Möglichkeit, eine Gebührenvereinbarung frei auszuhandeln oder auf der gesetzlich geregelten Verfahrensgebühr bei Erhebung einer Klage.
Inhaltsverzeichnis
Klare Vereinbarungen bestimmen das Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt
Das alles klingt sehr vage, weshalb es unbedingt empfehlenswert ist, eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem beauftragten Rechtsanwalt zu treffen. Bei einer außergerichtlichen Klärung kommt im Falle eines niedrigen Streitwerts beispielsweise eine Absprache über einen möglichen Stundensatz in Betracht.
Handelt es sich um aufwendigere Verfahren, so sind Zeithonorare oder die Vereinbarung einer pauschalen Gebühr ratsam. Wichtig ist, sich im Vorfeld Klarheit über den Streitwert sowie die damit verbundene Höhe der Gebühren zu verschaffen. Das gilt umso mehr für die Anwaltskosten bei einer Abmahnung, da es sich hier nicht um einen Geldbetrag, sondern um einen zu beziffernden Streitwert handelt.
Als Arbeitnehmer bei einer Abmahnung einen Rechtsanwalt einschalten
Grundsätzlich ist eine arbeitsrechtliche Abmahnung für den Arbeitnehmer mit keinen Kosten verbunden und geht noch nicht einmal mit juristischen Konsequenzen einher. Nichtsdestotrotz sollte man eine ungerechtfertigte Abmahnung nicht einfach hinnehmen, denn diese kann in die Personalakte wandern und außerdem später die Basis für die Kündigung bilden. Aus diesem Grund sollten sich Arbeitnehmer gegen eine falsche Abmahnung zur Wehr setzen. Es macht durchaus Sinn, in einem solchen Fall eine Rechtsberatung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. Dies ist zwar mit Kosten verbunden, kann aber die Möglichkeiten aufzeigen, die Arbeitnehmern in einer solchen Situation zur Verfügung stehen.
Zunächst sollte man das Gespräch mit dem Chef oder Vorgesetzten suchen und seine eigene Sichtweise darstellen. Falls dies nicht zum Erfolg führt, kann man in letzter Instanz eine Klage auf Rücknahme der Abmahnung einreichen. Der Arbeitnehmer kann somit vors Arbeitsgericht ziehen, muss aber mitunter auch mit hohen Kosten rechnen.