Welche Fragen sind im Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag zulässig?
In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag stehen Arbeitgeberfragen. Spätestens im Vorstellungsgespräch wird man mit allerlei Fragen konfrontiert, bei denen man sich nicht sicher ist, ob man sie überhaupt oder wahrheitsgemäß beantworten muss oder nicht. Bisweilen muss man auch Seiten lange Personalfragebögen ausfüllen und fühlt sich regelrecht gescannt. Tatsächlich hat der Arbeitgeber kein unbegrenztes Fragerecht.
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Welche Fragen sind zulässig und welche nicht?
Vor dem Arbeitsvertrag sind Arbeitgeberfragen zulässig, an deren Klärung der Arbeitgeber im Hinblick auf die zukünftige Tätigkeit des zukünftigen Mitarbeiters ein berechtigtes Interesse hat. Das sind regelmäßig solche Fragen, welche die fachliche Kenntnis sowie die Berufserfahrung, den beruflichen Werdegang und auch vorangegangene Arbeitgeber sowie Aufgabengebiete betreffen.
Unzulässig sind Fragen, die für die Ausübung der zukünftigen Tätigkeit nicht relevant sind. Insbesondere wird das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht des Bewerbers bei Fragen verletzt, die weit in die Privatsphäre vordringen, ohne einen Bezug zum neuen Arbeitsplatz und zur neuen Tätigkeit zu haben. Dazu gehören Fragen nach einer möglichen Schwangerschaft oder einem Kinderwunsch ebenso wie Fragen nach einer Partei- oder Religionszugehörigkeit und der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Fragen nach möglichen Krankheiten muss ein Bewerber nur dann beantworten, wenn er damit die Gesundheit anderer gefährden würde.
Häufige Fragen vor Abschluss eines Arbeitsvertrages
Im Vorstellungsgespräch geht es oftmals nicht vorrangig darum, welche Fragen zulässig sind und welche man als Bewerber nicht beantworten muss. In der Regel will man sich möglichst gut präsentieren und so den Arbeitgeber von sich überzeugen. Damit dies gelingt, sollte man auf die häufigsten Fragen, die einen vom ersehnten Arbeitsvertrag trennen, vorbereitet sein.
Bevor es zum Arbeitsvertrag kommt, will der Arbeitgeber seinen potentiellen Mitarbeiter natürlich kennenlernen und bittet diesen mitunter, etwas über sich zu erzählen. Zudem soll man die Beweggründe für die Berufswahl erläutern, und darlegen, warum man sich bei dem betreffenden Unternehmen beworben hat. Berufliche Ziele, persönliche Stärken und Schwächen, Freizeitaktivitäten sowie Gehaltsvorstellungen können Themen sein, nach denen der Arbeitgeber fragt. Darüber hinaus will dieser feststellen, wie gut sich der Bewerber auf das Gespräch vorbereitet hat, und stellt daher oft auch Fragen zum Unternehmen.
Welche Fragen können Bewerber an potenzielle Arbeitgeber stellen?
Wer nach der Bewerbung um eine neue Stelle zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, ist seinem Traumjob schon einen deutlichen Schritt näher und muss nur noch den Fragen des Arbeitgebers standhalten. Abgesehen davon, dass es eine ganze Reihe an unerlaubten Fragen gibt, auf die man gegebenenfalls dann sogar falsche Antworten geben darf, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen, sollten Bewerber/innen beachten, dass es sich um kein Verhör handelt. Stattdessen soll sich im besten Fall ein Dialog entwickeln, durch den sich beide Seiten besser kennenlernen. Damit dies gelingen kann, sollten Bewerber die Gelegenheit nutzen, Fragen an den potenziellen Arbeitgeber zu stellen. Auf diese Art und Weise zeigen sie ernsthaftes Interesse und erfahren zugleich viel Wissenswertes. Typische Fragen an den Arbeitgeber können dabei unter anderem sein:
- Aus welchem Grund hat der Vorgänger die betreffende Position aufgegeben?
- Welche Perspektiven ergeben sich kurz-, mittel- und langfristig?
- Worin werden die künftigen Aufgaben bestehen?
- Wie sieht die Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten aus?
- Wie läuft die Einarbeitung ab?
- Welche besonderen Herausforderungen gelten für die ausgeschriebene Position?
- Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Wenn am Ende des Vorstellungsgesprächs Raum für Rückfragen ist, sollte diese Option unbedingt genutzt werden. Wer keine Rückfragen stellt, wirkt rasch desinteressiert und ist somit aus dem Rennen.