Was gibt es beim “Probearbeiten” zu beachten?
Arbeiten auf Probe erfreut sich bei vielen Unternehmen wachsender Beliebtheit. Wenn der Bewerber über seine Qualifikation, seine Ausbildung und seine Berufserfahrung im Bewerbungsgespräch und in seiner Bewerbungsmappe umfassend Auskunft erteilt und zahlreiche Mitbewerber hat, reicht das inzwischen leider häufig noch immer nicht aus, um den Arbeitgeber zu überzeugen.
Längst betrifft das unentgeltliche Arbeiten auf Probe nicht nur gering qualifizierte Arbeitnehmer, sondern hat sich auch auf Berufe ausgedehnt, für die eine höhere Qualifikation erforderlich ist. Der höheren Berufskategorie entsprechend wird die Probearbeit hier häufig als “Praktikum” bezeichnet und betrifft regelmäßig Hochschulabsolventen.
Inhaltsverzeichnis
Arbeiten auf Probe und die Fallstricke
Angesichts der anhaltend schlechten Lage auf dem Arbeitsmarkt und dem wachsenden Konkurrenzdruck sind viele Arbeitssuchende und auch Hochschulabsolventen bereit, ohne Bezahlung zu arbeiten. Arbeiten auf Probe bedeutet Arbeiten unter dem tatsächlichen Marktwert. Aus dieser Position heraus ist bei demselben Arbeitgeber nachher nur selten eine angemessene Gehaltszahlung zu erzielen.
Wer sich unter Wert verkauft, erweckt den Eindruck, er glaube selbst nicht an seine Leistungsfähigkeit. Aus demselben Grund fällt es schwer, Arbeiten auf Probe im Lebenslauf positiv darzustellen. Darüber hinaus ist kaum bekannt, dass man bei der Probearbeit keinen Versicherungsschutz genießt, was auch für die Unfallversicherung gilt.
Welchen Zweck erfüllt das Probearbeiten?
Bewerber müssen sich im Allgemeinen einer gewissen Konkurrenz stellen und treten mit ihren Mitbewerbern in eine Art Wettstreit um einen Arbeitsplatz. Viele Arbeitgeber setzen am Ende des Bewerbungsprozesses auf das sogenannte Probearbeiten und lassen die infrage kommenden Bewerber unentgeltlich in ihrem Betrieb arbeiten. Auf den ersten Blick klingt dieses Vorgehen unangemessen, da der Eindruck entsteht, der potentielle Arbeitgeber nutzt die Arbeitssuche der Bewerber schamlos aus. Dazu kommt es leider auch immer wieder, doch ein Probearbeiten kann durchaus Sinn machen.
Im Zuge des Probearbeitens können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber besser kennenlernen. Der potentielle Chef kann sich einen Eindruck von seinem künftigen Mitarbeiter verschaffen und auch der Bewerber kann den Betrieb kennenlernen und sich mit den betrieblichen Abläufen vertraut machen. Anhand der so gewonnenen Eindrücke können dann beide Seiten entscheiden, ob es zu einem Arbeitsverhältnis kommen soll. Arbeitnehmer sollten sich allerdings nicht mit der Aussicht auf einen Arbeitsvertrag hinhalten lassen, denn es reicht vollkommen aus, ein paar Tage zur Probe zu arbeiten. Wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, beginnt das Arbeitsverhältnis schließlich mit einer Probezeit.
Wie lange sollte das Probearbeiten dauern?
Der deutsche Gesetzgeber liefert keine verbindlichen Angaben zur maximalen Dauer des Probearbeitens. Grundsätzlich sollte das unverbindliche Probearbeiten jedoch nur höchsten ein paar Tage in Anspruch nehmen, denn ansonsten könnte ein Arbeitsverhältnis angenommen werden. In der Regel hat es sich daher bewährt, Bewerber einen Tag zur Probe arbeiten zu lassen. So kann der Arbeitgeber einen ersten Eindruck gewinnen und der Arbeitnehmer in den Betrieb hineinschnuppern. Falls einzelne Aufgaben nur an unterschiedlichen Tagen anfallen, kann ein mehrtägiges Probearbeiten mitunter auch noch gerechtfertigt sein.
Muss das Probearbeiten bezahlt werden?
Bewerber, die zu einem oder mehreren Probetagen eingeladen werden, dürfen sich grundsätzlich freuen, denn sie sind in der engeren Auswahl für die betreffende Position und können sich nun beweisen. Dabei kommt auch die Frage auf, wie es mit der Bezahlung des Probearbeitens geht. Diese ist kein Muss und auch nicht die Regel, so dass zumeist unbezahltes Probearbeiten ansteht. Ein Anspruch auf Vergütung besteht somit für gewöhnlich nicht. Entscheidend ist dabei, dass der Bewerber während des Probearbeitens keinen Arbeitnehmer vollends ersetzt, sondern einzelne Aufgaben und Tätigkeiten übernimmt, die zwar betrieblich durchaus verwertbar sein können, aber zeitlich begrenzt, überschaubar und nicht komplett allein erledigt werden. Manche Unternehmen zeigen sich jedoch sehr kulant und zahlen beispielsweise auch während des Probearbeitens den gesetzlichen Mindestlohn.