Muss man sich für Überstunden eine Erlaubnis holen?
Im Gesetz findet sich keine Regelung darüber, ob ein Arbeitgeber Überstunden bezahlen muss und wenn ja, in welcher Höhe. Bestimmungen über Überstunden sind im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag enthalten.
Die meisten Arbeitsverträge enthalten eine pauschale Überstundenabgeltung, die besagt, dass alle anfallenden Überstunden mit der monatlichen Gehaltszahlung ausgeglichen sind. Tatsächlich sind im Arbeitsvertrag die Arbeitszeit sowie die monatliche Vergütung exakt geregelt. Das bedeutet, dass darüber hinaus geleistete Überstunden anteilig zu vergüten sind oder durch Freizeit abgegolten werden können.
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Überstunden und Arbeitsvertrag: Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Insbesondere der Nachweis von Überstunden erweist sich als Problem, denn nicht überall gibt es elektronische Zeiterfassungssysteme. Aus Beweisgründen ist es wichtig, sich die geleisteten Überstunden quittieren zu lassen. Regelmäßig kommt es vor, dass sich eine Vielzahl an Überstunden über Monate ansammelt. Beansprucht der Arbeitnehmer deren Vergütung, kann sich mancher Arbeitgeber nicht mehr erinnern.
Bislang gab es in einem Arbeitsvertrag nicht nur für Überstunden die sogenannte Ausschlussklausel, nach der gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag innerhalb von drei Monaten nach Entstehen geltend gemacht werden müssen. Bezogen auf die Überstunden bedeutet das, dass diese nach Ende der Dreimonatsfrist verfallen. Diese Frist wurde vom Bundesarbeitsgericht (BAG) jedoch zugunsten der Arbeitnehmer aufgehoben, da sie zu kurz sei und ihn unangemessen benachteilige.
Wann kann der Arbeitgeber Überstunden einfordern?
Überstunden können mitunter zu Konflikten mit dem Arbeitgeber führen, wobei es nicht zwingend um einen entsprechenden Ausgleich in Zeit oder Geld gehen muss. Mitunter ist man als Arbeitnehmer nicht unbedingt gewillt, Überstunden zu absolvieren, so dass sich die Frage stellt, ob man diese dennoch machen muss, wenn der Chef dies verlangt.
Dem deutschen Arbeitsrecht entsprechend darf der Arbeitgeber Überstunden durchaus einfordern, wobei dies nur zulässig ist, wenn dies der betriebliche Ablauf verlangt. Als Arbeitnehmer muss man sich dem fügen, es sei denn, die Überstunden sind unzumutbar. Weiterhin gilt es in diesem Zusammenhang das Arbeitszeitgesetz zu berücksichtigen. In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei einer besonderen Auftragslage, können Überstunden somit verlangt werden, sie dürfen jedoch nicht zur Regel werden.
Kann man sich Überstunden auszahlen lassen?
Nicht wenige Arbeitnehmer/innen nehmen Überstunden nicht nur billigend in Kauf und absolvieren diese widerwillig, sondern nutzen gerne die Gelegenheit, mehr zu arbeiten, um so den Verdienst zu steigern. Fleißige Menschen sammeln so innerhalb einiger Wochen und Monate eine beträchtliche Zahl an Überstunden an, die sie sich dann auszahlen lassen möchten, um beispielsweise eine Reise oder größere Anschaffung zu finanzieren. Sofern der Tarif- oder Arbeitsvertrag nichts anderes besagt, hat der Arbeitnehmer § 612 BGB entsprechend einen Anspruch auf Auszahlung der Überstunden. Folglich lässt sich durch zusätzliche Arbeit eine zusätzliche Vergütung erwirtschaften. Die Höhe der Vergütung, die für die Überstunden gezahlt wird, hängt vom Gehalt des Arbeitnehmers ab und kann somit von Fall zu Fall variieren.
Wie funktioniert der Überstundenabbau?
Anstelle einer Überstundenvergütung besteht zuweilen auch die Möglichkeit, Überstunden abzubauen, indem man diese gewissermaßen abbummelt. Die zeitweise Mehrarbeit wird so durch mehr Freizeit ausgeglichen, so dass fleißige Arbeitnehmer beispielsweise länger Urlaub machen können, ohne dafür zusätzliche Urlaubstage zu verbrauchen. Im juristischen Sinne ist dann von einem sogenannten Freizeitausgleich die Rede, der dem Abbau der Überstunden dient.