Arbeitszeugnis

Jeder, der in Deutschland bei einem Unternehmen angestellt ist und dieses verlassen möchte, hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten: das gewöhnliche und das qualifizierte Zeugnis. Das gewöhnliche Zeugnis gibt lediglich Auskunft darüber, welche Tätigkeiten man im Unternehmen wie lange wahrgenommen hat. Das qualifizierte Arbeitszeugnis hingegen informiert darüber, wie gut man seine Aufgaben erledigt hat. Neben Fleiß und Pünktlichkeit spielt hier auch das Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten eine Rolle. Weil es zukünftigen Arbeitgebern wichtige Informationen über einen potenziellen neuen Mitarbeiter gibt, ist in Deutschland vor allem das qualifizierte Arbeitszeugnis relevant. Auf das klassische wird in der Regel dann zurückgegriffen, wenn es nichts Gutes zu berichten gibt. Unabhängig vom Endzeugnis, wie das Arbeitszeugnis genannt wird, wenn man das Unternehmen verlässt, kann man sich auch ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Man benötigt einen triftigen Grund, wofür man dieses Zeugnis benötigt, kann es sich dann aber unabhängig von auslaufenden Verträgen oder anderen Dingen ausstellen lassen. In der Regel tritt ein solcher Fall ein, wenn man seine Arbeit für längere Zeit unterbricht, wie das beispielsweise beim Mutterschutz oder Zivildienst vorkommt. Von der Ausführung her unterscheiden sich diese beiden Varianten für das Zeugnis kaum. Lediglich Wünsche für die Zukunft fehlen im Zwischenzeugnis.

Der Code hinter dem Arbeitszeugnis

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ein Arbeitszeugnis positiv zu formulieren. Dadurch soll gewährleistet werden, dass eine allzu negative Beurteilung des Mitarbeiters verhindert, dass dieser eine andere Arbeitsstelle findet. Damit Mängel in der Mitarbeit trotzdem nicht im Verborgenen bleiben, haben sich im Laufe der Zeit bestimmte Codes entwickelt, die Personalchefs zu lesen wissen. So mag der Ausdruck “hat sich sehr bemüht” zwar positiv und nach Fleiß klingen. Es bedeutet aber auch, dass die Bemühungen keinen Erfolg gezeigt haben und der Mitarbeiter in diesem Bereich offenbar nicht allzu positiv aufgefallen ist. Die Formulierungen sind in einem qualifizierten Arbeitszeugnis praktisch immer gleich. Lediglich kleine, unscheinbare Begriffe wie “sehr” oder “zu unserer Zufriedenheit” entscheiden darüber, ob eine Beurteilung wirklich gut war oder nicht. Wie die Formulierungen auch aussehen – jeder, der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat, hat auch Anspruch darauf, dass bei der Beurteilung die Wahrheit ausgedrückt wird. Das bedeutet nicht nur, dass man nicht unfair beurteilt werden darf. Es bedeutet auch, dass wirklich jeder Bereich der Arbeit bewertet wird. Gleichzeitig gibt es aber auch einige persönliche Informationen, die im Arbeitszeugnis überhaupt nichts zu suchen haben. Dazu gehören zum Beispiel gesundheitliche Probleme, Straftaten außerhalb des Betriebs und eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft sowie der Mutterschutz.

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