Arbeitszeugnis
Jeder, der in Deutschland bei einem Unternehmen angestellt ist und dieses verlassen möchte, hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten: das gewöhnliche und das qualifizierte Zeugnis. Das gewöhnliche Zeugnis gibt lediglich Auskunft darüber, welche Tätigkeiten man im Unternehmen wie lange wahrgenommen hat. Das qualifizierte Arbeitszeugnis hingegen informiert darüber, wie gut man seine Aufgaben erledigt hat. Neben Fleiß und Pünktlichkeit spielt hier auch das Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten eine Rolle. Weil es zukünftigen Arbeitgebern wichtige Informationen über einen potenziellen neuen Mitarbeiter gibt, ist in Deutschland vor allem das qualifizierte Arbeitszeugnis relevant. Auf das klassische wird in der Regel dann zurückgegriffen, wenn es nichts Gutes zu berichten gibt. Unabhängig vom Endzeugnis, wie das Arbeitszeugnis genannt wird, wenn man das Unternehmen verlässt, kann man sich auch ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Man benötigt einen triftigen Grund, wofür man dieses Zeugnis benötigt, kann es sich dann aber unabhängig von auslaufenden Verträgen oder anderen Dingen ausstellen lassen. In der Regel tritt ein solcher Fall ein, wenn man seine Arbeit für längere Zeit unterbricht, wie das beispielsweise beim Mutterschutz oder Zivildienst vorkommt. Von der Ausführung her unterscheiden sich diese beiden Varianten für das Zeugnis kaum. Lediglich Wünsche für die Zukunft fehlen im Zwischenzeugnis.