Welchen Formalia muss ein Arbeitszeugnis genügen?

Wie bei allen wichtigen Dokumenten gibt es auch beim Arbeitszeugnis Formalien, die man einhalten muss. Sie sind allerdings weniger umfangreich, als man denken möchte. Es gibt grundsätzlich keine Regelung, die besagt, dass das Arbeitszeugnis in einem bestimmten Format, mit einer bestimmten Schrift und bestimmten Informationen angefertigt werden muss.

Bekommt man ein handschriftliches Zeugnis, so kann man aber verlangen, dass es ordentlich und lesbar geschrieben wird. Sind offensichtliche Fehler enthalten, zum Beispiel Rechtschreibfehler oder falsche Beurteilungen, hat man das Recht darauf, diese Fehler in den Arbeitszeugnis-Formalien korrigieren zu lassen.

Die drei großen Arbeitszeugnis-Formalien

Auch wenn die Arbeitszeugnis-Formalien selbst also recht frei gehalten sind, gibt es drei wichtige Grundsätze, die immer berücksichtigt werden müssen. Grundsätzlich muss der scheidende Arbeitgeber immer bei der Wahrheit bleiben. Er muss ausführlich darüber informieren, welche Tätigkeiten man im Unternehmen wahrgenommen hat und wie gut die Qualität der Arbeit war.

Fehlen bestimmte Informationen, die für den nächsten Arbeitgeber relevant sein könnten, kann man diese nachfordern. Wichtig ist bei den Arbeitszeugnis-Formalien auch, dass die Beurteilungen immer positiv formuliert sein müssen, damit das Zeugnis der weiteren beruflichen Entwicklung nicht im Wege steht. Eine positive Formulierung bedeutet allerdings nicht unbedingt auch eine gute Note.

Die Formulierungsfreiheit im Arbeitszeugnis

Obwohl ein Arbeitszeugnis grundsätzlich keine negativen Formulierungen enthalten darf, bedeutet dies nicht, dass darin ausschließlich Bestnoten zu finden sind. In diesem Zusammenhang kommt die spezielle Zeugnissprache zum Einsatz, bei der bereits auf den ersten Blick unscheinbare Nuancen einen großen Unterschied hinsichtlich der Beurteilung des Arbeitnehmers machen können. Als Arbeitnehmer sollte man aus diesem Grund die sprachlichen Besonderheiten eines Arbeitszeugnisses kennen, um das Arbeitszeugnis, das der bisherige Arbeitgeber ausgestellt hat, einschätzen zu können.

Arbeitnehmer, die ihr Arbeitszeugnis genau analysieren und anhand entsprechender Fachliteratur entschlüsseln, sollten sich stets bewusst machen, dass diesbezüglich eine Formulierungsfreiheit gilt. In Sachen Satzstellung und Wortwahl ist der Arbeitgeber somit frei und unterliegt keinen Vorgaben. Als Arbeitnehmer kann man beispielsweise nach der Kündigung somit keinen besonderen Anspruch auf bestimmte Formulierungen im Zeugnis oder eine spezielle Form des Zeugnisses geltend machen.

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