Was darf nicht in einem Arbeitszeugnis stehen?
Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist es wichtig, dass man trotz persönlicher Schwierigkeiten mit dem Vorgesetzten fair beurteilt wird. Es gibt deshalb genaue Regelungen, was nicht im Arbeitszeugnis stehen darf.
Das betrifft grundsätzlich erst einmal alle negativen Formulierungen. Das Arbeitszeugnis muss immer positiv formuliert sein, damit der ehemalige Arbeitgeber einem durch seine Ausdrucksweise keine Steine in den Weg legen kann. Während bestimmte Informationen wie der Tätigkeitsbereich auf jeden Fall enthalten sein müssen, gibt es aber auch persönliche Informationen, die nicht im Arbeitszeugnis stehen dürfen.
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Diese Dinge dürfen nicht im Arbeitszeugnis stehen
Es gibt weitere Dinge, die nicht im Arbeitszeugnis stehen dürfen, weil sie mit der Arbeit selbst, die man wahrgenommen hat, nichts zu tun hatten. Dazu gehören zum Beispiel Informationen darüber, ob man Mitglied im Betriebsrat oder in der Gewerkschaft war oder ob man das Unternehmen für den Mutterschutz oder die Elternzeit verlässt.
Auch persönliche Informationen wie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, der Gesundheitszustand, besondere Erkrankungen und Behinderungen dürfen nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden. Wettbewerbsverbote, die Teilnahme an Streiks oder sogar Aussperrungen haben ebenfalls nichts im Zeugnis verloren. Das gilt im Übrigen auch für Straftaten, sofern diese nicht unmittelbar mit der eigenen Stelle zu tun hatten.
Was kann man als Arbeitnehmer tun, wenn das Arbeitszeugnis Dinge enthält, die nicht darin stehen dürfen?
Bei der Suche nach einem neuen Arbeitsverhältnis ist das Arbeitszeugnis des vorherigen Arbeitgebers von besonderer Wichtigkeit, weil es zu den Bewerbungsunterlagen gehört. Von Gesetzes wegen dürfen daher keine negativen Dinge in dem Arbeitszeugnis auftauchen, schließlich würden diese ein schlechtes Licht auf den betreffenden Mitarbeiter werfen und ihm die Jobsuche erheblich erschweren. Wer sein Arbeitszeugnis ausgehändigt bekommt, sollte es genau studieren und sich zugleich mit der speziellen Zeugnissprache vertraut machen, um etwaige negative oder falsche Formulierungen zu entdecken.
Diesbezüglich stellt sich die Frage, was man als Arbeitnehmer überhaupt tun kann, wenn das Arbeitszeugnis Dinge enthält, die nicht darin stehen dürfen. Ist dies der Fall, kann man durchaus dagegen vorgehen. Zunächst sollte man das Gespräch suchen und um eine Korrektur des Arbeitszeugnisses bitten. Insbesondere kleine Betriebe, die über keine eigene Personalabteilung verfügen, machen mitunter unfreiwillige Fehler und überarbeiten das Arbeitszeugnis auf Nachfrage. Ansonsten kann man noch den Rechtsweg bestreiten und das Arbeitsgericht einschalten. In erster Linie sollten sich Arbeitnehmer intensiv mit dem Thema Arbeitszeugnis auseinandersetzen, um in Erfahrung zu bringen, welche Inhalte zulässig sind und wie die spezielle Zeugnissprache zu verstehen ist.