Deutsche Arbeitsgerichte sind gut beschäftigt
In einem Arbeitsverhältnis kann es zu Spannungen oder Streitigkeiten kommen, die in letzter Konsequenz vor einem Arbeitsgericht ausgetragen werden. Deutsche Arbeitsgerichte können sich über Arbeitsmangel nicht beschweren, sie sind sehr gut beschäftig. Immer häufiger nehmen Arbeitnehmer das Recht wahr, sich gegen ungerechtfertigte Abmahnungen, Kündigungen oder sonstige Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber zur Wehr zu setzen. Nicht immer ist das, was ein Arbeitgeber entscheidet oder im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist, auch mit dem Arbeitsrecht konform. Umso wichtiger ist es, dass man seine Rechte als Arbeitnehmer kennt und weiß, wie man sich im Streitfall wehren kann. Auch ein Arbeitsgerichtsverfahren kostet Geld. Neben einer Rechtsberatung sind Gerichtskosten zu entrichten, eventuell Gutachten oder Vertragskopien einzureichen. Selbst Prozesskostenhilfe, die in einigen Fällen beantragt werden kann, verhindert nicht, dass diese Kosten vorgestreckt werden müssen. Diese Kosten werden in der Regel nur dann ersetzt, wenn der Arbeitgeber schuldig gesprochen wird. Im anderen Fall muss der Arbeitnehmer diese Kosten tragen. Da der gerechtfertigte Gang zum Arbeitsgericht nicht an den Kosten scheitern sollte, ist es ratsam, ein wenig Geld an die Seite zu legen, um für solche Notfälle gerüstet zu sein. Das tägliche Leben ermöglicht es jedoch oft nicht, Geld zu sparen. Nicht immer ist beispielsweise das Girokonto kostenlos, oft werden Kontoführungsgebühren erhoben oder Beträge für die Zusendung von Kontoauszügen berechnet. Das eingesparte Geld beispielsweise in eine zuverlässige Rechtsschutzversicherung investiert werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Kosten bei einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht übernommen werden. Dabei ist es nicht notwendig, dass ein Arbeitsrechtsstreit von einem Richter entschieden wird. Vor der gerichtlichen Entscheidung arbeitet das Arbeitsgericht an einer gütlichen Einigung der Parteien, an der kein Richter beteiligt ist. Schlägt diese jedoch fehl, wird der Rechtsstreit von einem Richter beurteilt.