Wie hängen Elternzeit und Elterngeld zusammen?

Wer ein Kind betreut, kann arbeitsrechtlich geschützt seine Erwerbstätigkeit ruhen lassen oder einschränken. Dafür gibt es die Elternzeit, in der man Elterngeld beziehen kann. Die staatliche Unterstützung durch Elterngeld orientiert sich nicht an Kalendermonaten, sondern an den Lebensmonaten des betreuten Kindes.

Ist dieses am 15. eines Monats geboren, so kann der betreuende Elternteil ab diesem Datum monatsweise Elterngeld beziehen. Dies ist wichtig zu wissen, um optimal Elternzeit und Elterngeld zu kombinieren. Wer in der Elternzeit Elterngeld bezieht, darf durchschnittlich nicht über 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Elternzeit und Elterngeld: Einladung zur Partnerschaft

Wenn die Bedingungen zur Elternzeit erfüllt sind, kann 12 Monate lang Elterngeld bezogen werden. Der Gesetzgeber lädt beide Eltern zur Nutzung der Elternzeit ein. Elterngeld wird bis zu 14 Monate gewährt, wenn jeder Elternteil mindestens zwei Monate in Elternzeit geht. Dabei sind auch “Partnermonate” möglich: Nach Geburt eines Kindes erhält die Mutter in der Regel zwei Monate Mutterschaftsgeld. Der Partner kann währenddessen eine Elternzeit nehmen und Elterngeld bekommen. Das Elternpaar kann monatsweise gestalten, wer Elternzeit und Elterngeld beansprucht.

Wer sich entschließt, das Elterngeld nur hälftig in Anspruch zu nehmen, kann die Bezugsdauer von 12-14 auf 24-28 Monate erhöhen.

ElterngeldPlus sorgt für mehr Flexibilität in der Elternzeit

Während der Elternzeit sollen sich Eltern der Familie widmen können und durch das Elterngeld eine gewisse finanzielle Unterstützung erhalten, die den Verdienstausfall des betreuenden Elternteils auffangen soll. Im Rahmen der Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber von der Geburt des Kindes bis zu dessen dritten Lebensjahr möglich. Das klassische Elterngeld kann allerdings nur 12 bis 14 Monate gewährt werden, so dass sich eine gewisse Diskrepanz ergibt.

Das sogenannte ElterngeldPlus soll nun mehr Flexibilität in die Elternzeit bringen und Eltern die Möglichkeit geben, bis zu 28 Monate Elterngeld zu erhalten. Dabei muss man jedoch beachten, dass beim ElterngeldPlus lediglich der halbe Betrag monatlich ausgezahlt wird. Während sich das monatliche Elterngeld halbiert, verdoppelt sich somit der mögliche Bezugszeitraum. Außerdem gibt es noch den Partnerschaftsbonus, der sich an Eltern richtet, die sich für mindestens vier Monate gemeinsam um den Nachwuchs kümmern und beide jeweils zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten gehen.

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