Während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten: Was ist zu beachten?
Der Gesetzgeber erlaubt, bis zu 30 Stunden wöchentlich während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Viele Elternteile wollen dieses Recht wahrnehmen, anstatt ganz auf eine Berufstätigkeit zu verzichten. Der Antrag auf Teilzeitarbeit muss dem Arbeitgeber acht Wochen vor dem gewünschten Beginn vorliegen.
Will eine Mutter direkt nach Ende der Mutterschutzfrist in Teilzeit arbeiten, reicht eine schriftliche Mitteilung spätestens sechs Wochen vor Beginn. Das Gleiche gilt, wenn ein Vater direkt nach der Geburt des Kindes in seiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten will. Werden die Fristen versäumt, kann der Antrag dennoch gestellt werden; der Beginn der Teilzeitarbeit verschiebt sich entsprechend.
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Während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten: Welche Ansprüche bestehen?
Der Arbeitgeber muss dem Wunsch eines Mitarbeiters, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, nachkommen, wenn der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte ohne Auszubildende hat und die Teilzeitarbeit 15 bis 30 Stunden betragen soll. Außerdem muss der Antragsteller dort mindestens seit 6 Monaten beschäftigt sein. Allerdings kann der Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen “dringende betriebliche Gründe” darlegen, die verhindern, den passenden Teilzeitarbeitsplatz zu schaffen. Ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit besteht je Elternteil in der gesamten Elternzeit höchstens zweimal.
Trotz Elternzeit berufstätig bleiben
Junge Eltern haben oftmals den Wunsch, sich voll und ganz ihrem Kind zu widmen und reservieren die Elternzeit für die Familie. Gleichzeitig herrscht mitunter eine gewisse Angst, beruflich den Anschluss zu verlieren, auch wenn der Arbeitgeber einen für die Dauer der Elternzeit freistellt und der Arbeitsplatz folglich nicht verloren geht. Allerdings verliert man möglicherweise den Anschluss und ist nach dem Ende der Elternzeit nicht mehr auf dem Laufenden. Um dies zu verhindern und zugleich weiterhin ein regelmäßiges Einkommen zu erwirtschaften, bietet sich eine Teilzeitstelle an.
Elternzeit und Berufstätigkeit schließen sich demnach nicht kategorisch aus, sondern können durchaus miteinander kombiniert werden. Der betreffende Elternteil verliert auf diese Art und Weise nicht den Kontakt zum Berufsleben. Bei der Anmeldung der Elternzeit sollte man dem Arbeitgeber direkt mitteilen, dass man beruflich kürzer treten und während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte. Dies ist äußerst sinnvoll, da der Arbeitgeber ansonsten möglicherweise eine Ersatzkraft einstellt und eine Teilzeitstelle aus betrieblichen Gründen nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Werdende Eltern, die schon früh wissen, dass sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, sollten also möglichst frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Im Vorfeld sollte man außerdem relevante Informationen sammeln, um zu wissen, was man beachten muss.