Die wichtigsten Tipps für Arbeitgeber zum Thema Kündigung
Das Thema Kündigung ist immer ein heikles und die meisten Arbeitgeber wären vermutlich sehr glücklich darüber, wenn sie niemals Kündigungen aussprechen müssten.
Doch die Realität ist eine andere. Immer mehr Unternehmen liegen in wirtschaftlicher Schieflage bzw. sind von der Insolvenz bedroht. Ist dies der Fall, so ist Handeln unumgänglich. Die Unternehmensführung muss sich zusammensetzen, um zu retten, was noch zu retten ist. Und hier kommt in der Regel schnell auch das Thema Kündigung der Mitarbeiter zur Sprache.
Keine Frage, die Mitarbeiter sind für ein Unternehmen zwar unverzichtbar, kosten jedoch ebenfalls sehr viel Geld. Löhne und Lohnnebenkosten sind ein großer Bilanzposten, bei dem in wirtschaftlich schwierigen Lagen schnell auch der Rotstift angesetzt werden muss.
Doch was müssen die Personalchefs eigentlich beachten, wenn sie sich wirklich von einzelnen Mitarbeitern trennen müssen?
Das Kündigungsgespräch
Üblicherweise bittet die Unternehmensführung bzw. die Personalleitung zu einem Gespräch, wenn der Mitarbeiter entlassen werden soll. Da dies vor allem für den Arbeitnehmer eine sehr emotionale Angelegenheit ist, ist bei diesem Gespräch äußerstes Fingerspitzengefühl gefragt. Während einige Mitarbeiter mit Wut auf die Kündigung reagieren, brechen andere in Tränen aus oder betteln gar um den Erhalt des Arbeitsplatzes. Anteilnahme ist hier zwar angebracht, jedoch sollte sich der Arbeitgeber nicht auf Diskussionen einlassen. Tipp: Wer mit diesen Situationen überfordert ist, dem sei angeraten, ein entsprechendes Seminar zu besuchen, um diese Gesprächsführungen für alle Beteiligten so emotional wie möglich und so sachlich wie nötig führen zu können.
Die Kündigung selbst muss natürlich in Briefform erfolgen und eine fristgerechte Kündigung ist ein Muss. Für das Kündigungsschreiben lässt sich aus dem Internet eine Vorlage herunterladen.
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass nicht alle Mitarbeiter die gleichen Kündigungsfristen haben. Bei langjährigen Mitarbeitern beispielsweise kann die Kündigungsfrist durchaus ein halbes Jahr betragen. Und auch das Thema Abfindung muss durchdacht sein. Gerade die Arbeitnehmer, die bereits seit der Lehrzeit für das Unternehmen tätig sind, haben häufig Anspruch auf viele Tausend Euro Abfindung.