Kann Krankheit ein Kündigungsgrund sein?
Entgegen der weitverbreiteten Meinung, bei Krankheit könne der Arbeitgeber keine Kündigung aussprechen, kann unter bestimmten Voraussetzungen durchaus ein Kündigungsgrund vorliegen. Trotz des Arbeitnehmerschutzes durch das Kündigungsschutzgesetz kann eine rechtswirksame Kündigung ausgesprochen werden, falls der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage ist, aufgrund seiner Erkrankung den Arbeitsvertrag in Zukunft zu erfüllen. Liegen dem Arbeitgeber Prognosen weiterer Erkrankungen vor, kann er auf Grundlage der negativen Gesundheitsprognose eine ordentliche Kündigung auch während der Krankheit aussprechen. Führen die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Beeinträchtigungen der wirtschaftlichen und betrieblichen Interessen, ist die Kündigung ebenfalls wirksam.
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Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung unwirksam?
Stolpert ein Arbeitgeber bei einer Kündigung über die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes, liegt auch bei einer Krankheit des Arbeitnehmers zunächst kein Kündigungsgrund mehr vor. Eine Kündigung ist generell unwirksam, wenn es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt. Dieser muss bei jeder ausgesprochenen Kündigung zwingend informiert und angehört werden.
Auch bestimmten Arbeitnehmergruppen kann wegen Krankheit nicht gekündigt werden. Zu diesen Personen gehören Mitglieder des Betriebsrates, Schwangere und schwerbehinderte Arbeitnehmer. Hier sind immer besondere Voraussetzungen gegeben, die beachtet werden müssen. So kann etwa einem schwerbehinderten Arbeitnehmer nur mit Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden.
Möglichkeiten für krankheitsbedingte Kündigungen im deutschen Arbeitsrecht
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie im Krankheitsfall Kündigungsschutz genießen. Dabei handelt es sich jedoch um einen weit verbreiteten Irrglauben, wie Juristen wissen. Um sich selbst ein Bild zu machen, sollte man einmal einen Blick ins Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland werfen. Anhand der betreffenden Paragrafen wird dann deutlich, dass eine krankheitsbedingte Kündigung durchaus möglich ist.
Grundsätzlich sieht der deutsche Gesetzgeber mehrere Situationen vor, in denen eine krankheitsbedingte Kündigung durchaus gerechtfertigt und somit zulässig sein kann. So bedarf es einer negativen Gesundheitsprognose. Darüber hinaus muss eine Beeinträchtigung des Betriebes vorliegen. Zu guter Letzt kommt es dann zu einer Interessenabwägung, die den letzten Schritt bei der Prüfung von krankheitsbedingten Kündigungen darstellt. Häufige Kurzerkrankungen können ebenso wie eine lange Erkrankung, Minderleistungen, die sich aus einer Krankheit ergeben, und eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit dazu führen, dass die Krankheit zum Kündigungsgrund wird. Einem Arbeitnehmer kann also durchaus aus gesundheitlichen Gründen durch den Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen werden, sofern die betrieblichen Interessen beeinträchtigt werden. Im Falle einer Krankheit gilt also keineswegs grundsätzlich ein Kündigungsschutz.