Was muss bei einer Kündigung beachtet werden, damit sie rechtskräftig ist?
Eine Kündigung ist dann als rechtskräftig anzusehen, wenn die Bedingungen nach dem Arbeitsrecht und dem Kündigungsschutzgesetz erfüllt wurden. Dies setzt unter anderem die schriftliche Form und die korrekte Zustellung des Kündigungsschreibens voraus. Eine Kündigung per Fax oder E-Mail reicht hierfür nicht aus.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil einer rechtswirksamen Kündigung ist die Einhaltung der gesetzlich oder arbeitsvertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Muss ein Arbeitnehmer bei einer ordentlichen Kündigung keinen Kündigungsgrund angeben, ist der Arbeitgeber dagegen zur Angabe eines Kündigungsgrundes verpflichtet. Ist im Unternehmen ein Betriebsrat aktiv, muss dieser über die Kündigung informiert und angehört werden.
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Wie kann man gegen eine Kündigung vorgehen?
Wer eine Kündigung erhalten hat, kann mit verschiedenen Mitteln dagegen vorgehen. Zunächst sollte der Arbeitnehmer prüfen, ob ein besonderer Kündigungsschutz besteht. Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten ist dies der Fall. Bei einer betriebsbedingten Kündigung sollte geprüft werden, ob dieser Entscheidung eine unternehmerische Notwendigkeit zugrunde liegt.
Besteht ein Sozialplan, ist zu prüfen, ob alle Kriterien beachtet wurden. Der Sozialplan basiert auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Lebensalter, möglichen Unterhaltspflichten und dem Grad der Schwerbehinderung eines Mitarbeiters. Wurde eine Kündigung per Fax oder E-Mail ausgesprochen, ist sie unwirksam. Durch das Einschalten des Betriebsrates kann eine Kündigung letztendlich nicht verhindert, aber möglicherweise verzögert werden.
Häufige Formfehler bei der Kündigung
Erhält man die Kündigung vom Arbeitgeber, sitzt der Schock erst einmal tief. Insbesondere wenn einem gekündigt wurde, ohne dass man dies zuvor geahnt hat, verliert man mitunter den Boden unter den Füßen. Das Arbeitsverhältnis ist schließlich die Existenzgrundlage und daher von zentraler Bedeutung für den betreffenden Arbeitnehmer. An juristische Details denken die meisten Menschen in einer solchen Situation nicht, ihnen fehlt ohnehin das Fachwissen, um die Rechtskräftigkeit einer Kündigung zu beurteilen.
Das Arbeitsrecht sieht für rechtskräftige Kündigungen bestimmte Regeln vor, die für juristische Sicherheit sorgen. Nichtsdestotrotz gibt es einige Formfehler, die häufig gemacht werden und dazu führen, dass eine Kündigung nicht rechtskräftig und somit nicht wirksam ist. Um dies zu erkennen, sollte man als Arbeitnehmer zumindest die häufigsten Formfehler kennen.
So bedarf eine rechtskräftige Kündigung immer der Schriftform. Weiterhin muss der Zugang der Kündigung nachgewiesen werden können, wie zum Beispiel durch ein Einschreiben. Darüber hinaus sollte man als Arbeitnehmer bedenken, dass nicht jeder dazu befugt ist, eine Kündigung auszusprechen. Falls der Arbeitgeber einen Dritten dazu bevollmächtigt, kann dies dem Arbeitsrecht entsprechend die Rechtskräftigkeit der Kündigung beeinträchtigen. Man sollte also nicht nur die jeweilige Kündigungsfrist im Kopf haben, sondern das gesamte Kündigungsschreiben analysieren. Gegebenenfalls kann man die Kündigung auch im Rahmen einer Rechtsberatung thematisieren und dem Juristen neben dem Kündigungsschreiben auch den Arbeitsvertrag vorlegen, damit sich dieser ein umfassendes Bild von dem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber machen kann.