Kurzarbeit

Sie ist für viele Arbeitnehmer ein absolutes Schreckgespenst: die Kurzarbeit. Sie tritt in Kraft, wenn ein Unternehmen nicht mehr genügend Aufträge hat, um seine Mitarbeiter voll zu beschäftigen. Oft werden in solchen Fällen Mitarbeiter entlassen, um so Kosten zu sparen. Da Fachkräfte aber immer seltener werden und so manche Krise auch bewältigt werden kann, ist die Kurzarbeit eine Alternative zur Kündigung. Sie dauert in der Regel sechs Monate (aufgrund der Wirtschaftskrise wurde die Frist am 01.12.2010 kurzfristig auf zwölf Monate verlängert) und soll Entlassungen verhindern.

Typisch für die Kurzarbeit ist, dass die vorhandene Arbeit auf alle Mitarbeiter aufgeteilt wird. Für die übrige Arbeitszeit werden die Mitarbeiter freigestellt und erhalten auch einen verkürzten Lohn. Oberstes Ziel der Kurzarbeit ist die Rettung eines Unternehmens und damit verbunden auch die Sicherung der Löhne. Damit die Kurzarbeit den Mitarbeiter nicht an den Rand des Existenzminimums bringt, kann man bei der Bundesagentur für Arbeit das sogenannte Kurzarbeitergeld beantragen. Dadurch wird das eigene Einkommen auf 60 Prozent des eigentlichen Nettoeinkommens aufgestockt. Alternativ ist man allerdings verpflichtet, für die Zeit der Kurzarbeit auch weitere Jobs anzunehmen, wenn die Arbeitsagentur entsprechende Beschäftigung anbietet. So sollen die Kosten und der Einkommensausfall durch die verkürzte Arbeitszeit möglichst gut aufgefangen werden.

Voraussetzungen für die Kurzarbeit

Aus personeller wie aus unternehmerischer Sicht müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden, damit Kurzarbeit überhaupt durchgeführt werden kann. Betriebe müssen zum Beispiel das Einverständnis des Betriebsrates einholen und auch der Tarifvertrag darf einer Kurzarbeit nicht widersprechen. Anschließend wird die Kürzung der Arbeitszeit bei der Agentur für Arbeit angemeldet. Haben alle drei Organe die Kurzarbeit genehmigt, dann muss man sich dem als Arbeitnehmer fügen. Widerspruchsmöglichkeiten gibt es nur dann, wenn es keinen Betriebsrat oder keinen Tarifvertrag gibt. Dann werden mit den Arbeitnehmern nämlich individuelle Vereinbarungen über die Kurzarbeit getroffen. Anspruch auf das Kurzarbeitergeld hat man in einem solchen Fall aber trotzdem.

Neben der klassischen Kurzarbeit unterscheidet man auch noch zwei weitere Arten: die Saisonkurzarbeit und die Transferkurzarbeit. Die Saisonkurzarbeit tritt in Berufen auf, in denen es witterungsbedingt nicht möglich ist zu arbeiten. Das trifft zum Beispiel auf Dachdecker zu, die im Schneesturm ihre Arbeit nicht verrichten können. Aber auch in der Landwirtschaft und im Bau tritt diese Form von Kurzarbeit auf.

Bei der Transferkurzarbeit handelt es sich, zumindest aus Sicht des Unternehmens, um eine endgültige Kurzarbeit, denn eine Weiterbeschäftigung ist auf lange Sicht im Haus nicht vorgesehen. Stattdessen wird die Kurzarbeit zur Qualifizierung und Vermittlung der überflüssig gewordenen Mitarbeiter genutzt.

Definition Kurzarbeit

Der Begriff Kurzarbeit ist vor allem bei weitreichenden Krisen in aller Munde und schwebt wie ein Damoklesschwert über vielen Unternehmen und somit auch Beschäftigten. Häufig können Arbeitnehmer/innen jedoch nicht allzu viel mit dem Begriff anfangen und sind daher aus Unwissenheit sehr verunsichert. Dann hilft es, sich vor Augen zu führen, worum es sich handelt. Die folgende Definition der Kurzarbeit kann dabei sehr hilfreich sein:

Kurzarbeit beschreibt die Verringerung der Arbeitszeit im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses als Reaktion auf die schlechte Lage des Unternehmens.

Demnach ergibt sich ein erheblicher Arbeitsausfall, der die vorübergehende Reduktion der regelmäßigen Arbeitszeit erforderlich macht. Das Unternehmen schickt seine Mitarbeiter in Kurzarbeit, weil es nicht genug zu tun gibt und es so Personalkosten sparen kann. Dadurch erhofft man sich auf betrieblicher Seite einen erfolgreichen Regenerationsprozess.

Wo finden sich die für die Kurzarbeit relevanten Gesetze?

Das Thema Kurzarbeit wird immer wieder im Arbeitsrecht behandelt und ist somit eines der Spezialgebiete von Fachanwälten für Arbeitsrecht. Aber auch sozialrechtliche Aspekte gilt es zu beachten, schließlich ist das Kurzarbeitergeld eine Leistung der Agentur für Arbeit. Laien, die sich der Kurzarbeit nähern wollen, indem sie der rechtlichen Lage auf den Grund gehen, müssen somit verschiedene Quellen heranziehen.

Vor allem die folgenden Gesetze sind hier relevant:

  • §§ 95 ff. SGB III
  • § 87 BetrVG
  • § 19 KSchG
  • §§ 611 ff. BGB

Was kann man als Kurzarbeiter tun, um die eigene Situation zu verbessern?

Wer einer abhängigen Beschäftigung nachgeht und in einem Unternehmen angestellt ist, das nun Kurzarbeit angeordnet hat, ist zunächst machtlos. Noch nicht einmal den Antrag auf Kurzarbeitergeld können betroffene Beschäftigte selbst stellen, denn dies obliegt dem Arbeitgeber.

Man muss sich aber vor Augen führen, dass der Arbeitsausfall der schlechten Auftragslage entspricht und der Betrieb durch die Kurzarbeit Personalkosten spart. Folglich hilft man dem Betrieb zumindest indirekt, so dass dieser idealerweise rasch gesunden und wieder voll durchstarten kann.

Außerdem kann man die Zeit nutzen, um sich weiterzubilden. Indem man sich während der Kurzarbeit zusätzliche Kenntnisse und Kompetenzen aneignet, kann man nach der Krise mit mehr Qualifikationen an den Arbeitsplatz zurückkehren und mit dem vorhandenen Know-How einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg des Unternehmens leisten. Beschäftigte in Kurzarbeit sind also nicht dazu verdammt, abzuwarten, sondern können durchaus etwas tun.

Welche Perspektiven bestehen nach der Kurzarbeit?

Idealerweise kann das Unternehmen die Phase der Kurzarbeit nutzen, um sich zu regenerieren. Die betroffenen Beschäftigten können dann wie gewohnt an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Hält die Kurzarbeit aber länger an, drängt das Arbeitsamt mitunter auf eine anderweitige Vermittlung in Arbeit. Ein Wechsel des Arbeitgebers kann sinnvoll sein und Betroffenen neue Perspektiven verschaffen.

Dazu können sie aber auch selbst einen Beitrag leisten, indem sie die Zeit für eine berufliche Weiterbildung nutzen. Zuweilen können sie dafür auch finanzielle Unterstützung seitens der Arbeitsagentur erhalten. So können Kurzarbeiter gestärkt aus der Krise hervorgehen und ihre Karriere weiter vorantreiben.

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