Wie hoch ist das Gehalt bei Kurzarbeit?
Normalerweise würde ein Unternehmen in einer Krise Geld sparen, indem es Arbeitnehmer entlässt. Damit das nicht passiert, kann es alternativ Kurzarbeit geltend machen. Das bedeutet, dass die tatsächliche Arbeitszeit sinkt und mit ihr auch die Löhne.
Es gibt nach unten praktisch keine Grenze, was das Gehalt während der Kurzarbeit angeht. Theoretisch wäre es sogar möglich, dass ein Mitarbeiter überhaupt nicht mehr arbeitet und dementsprechend auch kein Gehalt mehr von seinem Arbeitgeber bekommt. In der Regel versucht man aber, die noch vorhandene Arbeit gleichmäßig auf alle Mitarbeiter zu verteilen und so für gleiche Gehälter zu sorgen.
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Die Bundesagentur für Arbeit stockt das Gehalt bei Kurzarbeit auf
Ob man nun nur noch einen Tag in der Woche arbeitet oder gar nicht, ist für viele aus finanzieller Hinsicht egal: Das Geld würde ohnehin nicht zum Leben reichen. Deshalb stockt die Bundesagentur für Arbeit das Gehalt währen der Kurzarbeit mit dem sogenannten Kurzarbeitergeld auf.
Es handelt sich dabei um eine staatliche Leistung. Bis zu 60 Prozent des Nettoeinkommens werden auf diese Weise aufgestockt; 67 Prozent, wenn man Kinderfreibeträge in Anspruch nehmen kann. Im Gegenzug für dieses Kurzarbeitergeld kann die Arbeitsagentur allerdings verlangen, dass man eine Nebentätigkeit nachgeht.
Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet
Für das Gehalt ist auch während der Kurzarbeit der Arbeitgeber zuständig. Durch die Herabsetzung der Arbeitszeit erhalten die Arbeitnehmer aber auch ein geringeres Gehalt, so dass sie während der Kurzarbeit deutliche finanzielle Einbuße hinnehmen müssen. Zwischen dem ursprünglichen Gehalt, das im Fachjargon als Soll-Entgelt bezeichnet wird, und dem Ist-Entgelt während der Kurzarbeit ergibt sich somit eine Differenz, bei der es sich um die sogenannte Nettoentgeltdifferenz handelt. In § 106 SGB III legt der deutsche Gesetzgeber dies genau fest und befasst sich folglich damit, wie das Kurzarbeitergeld zu berechnen ist.
Die Nettoentgeltdifferenz ist demnach maßgebend für die Höhe des Kurzarbeitergeldes, das die betroffenen Arbeitnehmer von der Agentur für Arbeit erhalten. Aus § 105 SGB III geht hervor, dass Arbeitnehmer grundsätzlich Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz erhalten. Wer allerdings einen Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 in seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hat, hat Anspruch auf einen erhöhten Leistungssatz, der sich auf 67 Prozent beläuft.
Nähere Auskunft über die Höhe des Kurzarbeitergeldes gibt die von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellte Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes. Interessierte erhalten so umfassende Informationen und können sich einen Eindruck von den finanziellen Verhältnissen schaffen, die mit der Kurzarbeit einhergehen. Die pauschalen Berechnungen veranschaulichen das ganze Thema und zeigen die finanzielle Unterstützung auf, die Kurzarbeitern in Deutschland zusteht.
Das Gehalt, das das Unternehmen als Arbeitgeber während der Kurzarbeit zahlt, ist ebenso wie der ursprüngliche Verdienst entscheidend für das zu erwartende Kurzarbeitergeld. Der etwaige Kinderfreibetrag und die Steuerklasse sind weitere Faktoren, die für die Berechnung von großer Bedeutung sind.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Die konkrete Höhe des Kurzarbeitergeldes hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und ergibt sich aus dem üblichen Brutto-Gehalt und dem Ist-Entgelt während der Kurzarbeit. Die Differenz zeigt die finanziellen Einbußen auf, mit denen Kurzarbeiter zu kämpfen haben.
Zumindest zu 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent bei Eltern wird die so entstandene Lücke durch das Kurzarbeitergeld geschlossen. In Ausnahmefällen kann die Bundesregierung aber auch Anpassungen bei der Höhe des Kurzarbeitergeldes vornehmen. So soll dieses im Rahmen der aktuellen Corona-Krise (März 2020) auf 90 Prozent aufgestockt werden.
Was kann man tun, um die finanzielle Lage während der Kurzarbeit zu verbessern?
Trotz Kurzarbeitergeld müssen Beschäftigte während der andauernden Kurzarbeit mit weniger Geld auskommen und haben dadurch zuweilen finanzielle Probleme. Wer hier gegensteuern will und sich einen Nebenjob sucht, muss allerdings wissen, dass das so erzielte Einkommen auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Nur wenn man die Lücke komplett schließen kann, kann man durch eine andere Tätigkeit während der Kurzarbeit seine finanzielle Situation verbessern.
So ist es auch eine Überlegung wert, einer Vermittlung in Arbeit zuzustimmen und ebenso auf eigene Faust nach einem neuen Job zu suchen, um wieder voll zu verdienen und der Kurzarbeit zu entkommen.
Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion
Das Gehalt während der Kurzarbeit ist ohne Frage ein heikles Thema und bereitet vielen Betroffenen schlaflose Nächte. Immerhin können sie sich hierzulande glücklich schätzen, in einem Sozialstaat zu leben und Kurzarbeitergeld beziehen zu können. Dass die finanzielle Lage trotzdem nicht leicht ist, steht außer Frage. Genau aus diesem Grund gibt es nachfolgend zwei Tipps aus unserer Redaktion.
Bedenken Sie, dass die Kurzarbeit kein Dauerzustand ist!
Der Arbeitsausfall im Rahmen einer Kurzarbeit kann trotz des Bezuges von Kurzarbeitergeld finanzielle Schwierigkeiten für jeden einzelnen Beschäftigten bedeuten. Zeitweise kann man dies aber überbrücken, indem man etwas sparsamer lebt.
Man muss sich dabei immer wieder vor Augen führen, dass es sich um keinen Dauerzustand handelt. Entweder der Betrieb erholt sich und kann die Kurzarbeit beenden oder man muss den Arbeitgeber wechseln und kann so wieder seinen Lebensunterhalt verdienen.
Zusätzliche finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen!
Ist durch das Kurzarbeitergeld die Existenz nicht gesichert, muss man nicht verzweifeln, sondern sollte beim Arbeitsamt vorstellig werden und gegebenenfalls Hartz IV beantragen. Durch Arbeitslosengeld II kann man im Bedarfsfall aufstocken und so zumindest das Existenzminimum erhalten. Das Kurzarbeitergeld wird dabei auch nur teilweise angerechnet.