Welche Arten von Kurzarbeitergeld gibt es?

Man muss beim Kurzarbeitergeld zwei Arten von Einkommen unterscheiden: zum einen das eigentliche Gehalt, das man in der Zeit lediglich in gekürzter Form erhält und zum anderen das Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit.

In der Regel handelt es sich dabei um eine Aufstockung des Einkommens auf einen Betrag in Höhe von 60 Prozent des Nettoeinkommens; wer einen Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hat, bekommt sogar 67 Prozent seines eigentlichen Nettolohnes. Das Kurzarbeitergeld kann durch eine Nebentätigkeit während der Kurzarbeit gemindert werden, da das Einkommen der Nebentätigkeit darauf angerechnet wird.

Bei Zeitarbeit wird das Kurzarbeitergeld anders berechnet

Etwas komplizierter ist die Berechnung des Kurzarbeitergeldes bei der Zeitarbeit. Hier wird nämlich zwischen Zeiten unterschieden, in denen man aktiv in einem Betrieb eingesetzt wird und in denen man nirgendwo eingesetzt und untätig ist. Da die Löhne in Einsatzzeiten bis zu doppelt so hoch sein können wie in einsatzlosen Zeiten, ändert sich auch die Höhe des Kurzarbeitergeldes. Es ist also durchaus eine relevante Frage bei der Berechnung des Einkommens, ob man sich zur Zeit irgendwo im Einsatz befindet oder ob man im Augenblick nicht vom Arbeitgeber an andere Unternehmen verliehen wird.

Die unterschiedlichen Erscheinungsformen des Kurzarbeitergeldes

Die finanziellen Aspekte sind für Arbeitnehmer während der Kurzarbeit natürlich von zentraler Bedeutung, so dass die Arten von Kurzarbeitergeld von großem Interesse sind. Zugleich sollte man sich im Fall der Fälle auch mit der Kurzarbeit an sich beschäftigen. Grundsätzlich kann man in diesem Zusammenhang verschiedene Arten von Kurzarbeit differenzieren. Je nach Art erhält man auch ein anderes Kurzarbeitergeld.

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang unter anderem das Transferkurzarbeitergeld. Dieses soll den Übergang des Arbeitnehmers zu einem neuen Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber oder auch in die Selbständigkeit finanziell unterstützen. Oftmals kommen betroffene Arbeitnehmer erst einmal in eine sogenannte Auffanggesellschaft und erhalten für die Dauer des Transfers Transferkurzarbeitergeld. Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld ist gewissermaßen der Klassiker in Sachen Kurzarbeit und soll Arbeitnehmern als teilweiser Ersatz für die durch die Kurzarbeit verursachten Einkommenseinbuße dienen.

Das Saisonkurzarbeitergeld kann als spezielle Variante des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes betrachtet werden und kommt besonders häufig im Baugewerbe zum Einsatz, wo es alljährlich immer wieder zu witterungsbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit kommt.

Wie wird das Kurzarbeitergeld bei außergewöhnlichen Situationen angepasst?

Da es neben dem klassischen Kurzarbeitergeld auch noch das Saison-Kurzarbeitergeld sowie das Transferkurzarbeitergeld gibt, ist für unterschiedlichste Situationen vorgesorgt. Außergewöhnliche Lagen, wie zum Beispiel eine Wirtschaftskrise oder Pandemie, können allerdings dafür sorgen, dass es gewisser Anpassungen bedarf.

Hier kann der Gesetzgeber relativ schnell reagieren und beispielsweise Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld beschließen. Auch eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ist möglich und kann betroffene Beschäftigte vor einer zu großen Verdienstlücke bewahren.

Wann wird Transferkurzarbeitergeld gezahlt?

Das Besondere am Transferkurzarbeitergeld ist, dass es auch im Falle eines dauerhaften Arbeitsausfalls bis zu zwölf Monate in Anspruch genommen werden kann.

Die betroffenen Mitarbeiter werden dann in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit zusammengefasst, bei der es sich um eine sogenannte Transfergesellschaft handelt. Auf diese Art und Weise soll vermieden werden, dass es im Rahmen der betrieblichen Restrukturierung in Form einer Betriebsänderung zu massenhaften Entlassungen kommt.

Die Zeit der sogenannten Kurzarbeit Null kann dann dazu genutzt werden, die Perspektiven der betroffenen Beschäftigten zu verbessern.

Was macht das Saison-Kurzarbeitergeld aus?

Neben dem Transferkurzarbeitergeld ist auch das Saison-Kurzarbeitergeld eine Sonderform des Kurzarbeitergeldes. Kennzeichnend für diese Variante ist, dass es auf Branchen zugeschnitten ist, die wetterabhängige Saisonarbeit leisten. Dies gilt beispielsweise für das Bauwesen, verschiedene Gewerke und den Garten- und Landschaftsbau.

Während der sogenannten Schlechtwetterzeit kann hier vielfach nicht gearbeitet werden. Die Betriebe müssen dann nicht alljährlich ihre Mitarbeiter entlassen, sondern können für diese Saison-Kurzarbeitergeld beantragen.

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

Kurzarbeit ist für Beschäftigte und Unternehmer eine gleichermaßen belastende Situation, schließlich geht es um die wirtschaftliche Existenz. Dass verschiedene Arten des Kurzarbeitergeldes existieren, kann hier mitunter Verwirrung stiften oder zumindest dafür sorgen, dass Betroffene unsicher sind, ob und welche Variante des Kurzarbeitergeldes für sie in Betracht kommen könnte.

Die folgenden Tipps aus unserer Redaktion sollen hier behilflich sein und zur Aufklärung beitragen.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Formen der Kurzarbeit!

Zunächst ist es wichtig, dass man sich bewusst macht, dass es verschiedene Arten der Kurzarbeit gibt. Dementsprechend sollte man sich einen Überblick verschaffen und die folgenden Varianten kennen:

  • Saison-Kurzarbeitergeld
  • Transferkurzarbeitergeld

In beiden Fällen handelt es sich um Sonderformen der klassischen Kurzarbeit, die natürlich weiterhin existiert und den Normalfall darstellt.

Werfen Sie einen Blick ins Gesetz!

Viele Menschen scheuen die Auseinandersetzung mit Gesetzestexten, weil sie die juristische Fachsprache fürchten. Es ist natürlich zutreffend, dass die gesetzlichen Regelungen zur Kurzarbeit überaus komplex daherkommen und von juristischen Laien nur teilweise durchdrungen werden können.

Nichtsdestotrotz sollte man beachten, dass man so Informationen aus erster Hand erhält und das Risiko von Falschinformationen sehr gering ist. Eine gute Vorgehensweise kann beispielsweise sein, sich zunächst mithilfe von Ratgebern für juristische Laien zu informieren und die betreffenden Informationen dann noch einmal im SGB III nachzulesen.

So hat man bereits ein gewisses Grundverständnis und im Hinterkopf, was der Gesetzestext aussagen soll. Entscheidend ist aber natürlich, dass es sich um die aktuelle Gesetzesfassung handelt, denn veraltete Informationen können in Zusammenhang mit der rechtlichen Lage der Kurzarbeit sehr verwirrend sein.

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