Mutterschutz
Der Mutterschutz dient dazu, Frauen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung gegen diverse Risiken abzusichern, um eine Gefährdung der Mutter und des Kindes auszuschließen. Er umfasst neben dem Mutterschaftsurlaub, der schwangeren Arbeitnehmerinnen im Normalfall sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes zusteht, auch diverse Vorgaben bezüglich der Sicherheit am Arbeitsplatz. Im Mutterschutz dürfen Frauen nicht in Bereichen eingesetzt werden, in denen erhöhte Unfallrisiken bestehen oder aus anderen Gründen mit einer Gesundheitsgefährdung zu rechnen ist. Daher ist die Arbeit mit aggressiven chemischen Substanzen, infektiösem Material und anderen Gefahrenstoffen im Mutterschutz nicht gestattet. Außerdem genießen schwangere Arbeitnehmerinnen einen besonderen Kündigungsschutz und können daher nur aus gewichtigen Gründen entlassen werden, beispielsweise wegen eines groben Fehlverhaltens. Eine betriebsbedingte Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist im Mutterschutz hingegen nur möglich, sofern der Betrieb ganz oder teilweise stillgelegt wird und die werdende Mutter nicht an einem anderen Platz eingesetzt werden kann. Hat eine Arbeitnehmerin ihren Arbeitgeber nicht über die Schwangerschaft informiert und erhält eine Kündigung, die im Mutterschutz nicht gerechtfertigt wäre, kann sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Außerdem haben gesetzlich versicherte Frauen während des Mutterschaftsurlaubs einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Des Weiteren ist der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Zuschuss zu dieser Leistung zu zahlen, sodass die werdende Mutter finanziell gut abgesichert ist.